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ÖVP-GRÜNE Regierungsprogramm 2020-2024

Unkommentierte Auszüge jener Textstellen aus dem 326 seitigen Regierungsprogramm von ÖVP-GRÜNE, die für behinderte Menschen von besonderem Interesse sind. Wir haben es für Sie im Detail gelesen.

Regierungsprogramm 2020-2024 zwischen ÖVP und GRÜNE
ÖVP, GRÜNE

Das Regierungsprogramm 2020-2024  von ÖVP und GRÜNE wurde am 2. Jänner 2020 in Wien präsentiert. Hier können Sie das gesamte Regierungsprogramm lesen. Es trägt den Titel „Aus Verantwortung für Österreich.“ und ist in 6 Kapiteln unterteilt. Hier einige unkommentierte Auszüge:

UPDATE 15. Jänner 2020: Es gibt ein spannendes Projekt von Open3 von Jens Klein, Robert Harm und Helfern. Sie haben das gesamte Regierungsprogramm barrierefrei, gut durchsuchbar und auch maschinenlesbar online gestellt: Barrierefreies Regierungsprogramm (als HTML) 

UPDATE: 20. Jänner 2020: Was steht speziell für Menschen mit Behinderungen im Regierungs-Übereinkommen der neuen Regierung? Eine Zusammenfassung in leichter Sprache von Kimbie Humer-Vogl, Erich Girlek und Monika Schmerold. Am Ende des Artikels gibt es ein Wörterbuch.

Präambel

Die Regierungsarbeit der kommenden fünf Jahre trägt das Bewusstsein, dass die beiden Regierungsparteien unterschiedlich sind, aber trotzdem die Verantwortung gemeinsam schultern. … Außerdem setzen wir uns ein für echte Chancengleichheit – für alle Bürgerinnen und Bürger.

Mit diesem Programm übernehmen wir Verantwortung – gegenüber den Menschen in Österreich und gegenüber dem Parlamentarismus und dem guten Miteinander, gegenüber dem Wert des Kompromisses und des Austausches für die Demokratie.

01. Staat, Gesellschaft & Tranzsparenz

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Verfassungsstaat auf der Höhe der Zeit

  • Pauschalierter ideeller Schadenersatz bei Grundrechtsverletzungen
  • Volksanwaltschaft: Stärkung der Volksanwaltschaft und Ausstattung mit bedarfsgerechten Ressourcen hinsichtlich der Abwicklung der Heimopferrentenregelung 

Ein neuer Finanzausgleich

  • Bekenntnis zum Finanzausgleichs-Paktum/neuer Finanzausgleich
  • Bestmögliche Zusammenführung der Zuständigkeiten bezüglich Verantwortung und Finanzierung; Regeln und Kriterien für Entscheidungs- und Vollziehungspraxis

Stärkung der Grund- und Menschenrechte

  • Wiederaufnahme der Allparteienverhandlungen zur Erarbeitung eines umfassenden österreichischen Grundrechtskatalogs und Prüfung einer allfälligen Erweiterung des Grundrechtsschutzes sowie Erarbeitung eines einheitlichen Katalogs von Staatszielbestimmungen
  • Verankerung der Menschenwürde
  • Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im BVG Kinderrechte.

Verwaltung in die Zukunft führen

  • Zugang zu ÖNORMEN für Gebietskörperschaften sowie Bürgerinnen und Bürgern erleichtern. ÖNORMEN sind ein wichtiger Arbeitsbehelf für Behörden, die Erleichterung des Zugangs steigert die Effizienz und Umsetzbarkeit für Städte und Gemeinden.
  • Die Länder werden aufgefordert, Bautechnikverordnungen zu harmonisieren, damit die bautechnischen Vorschriften künftig für Unternehmen, die länderübergreifend arbeiten, anwenderfreundlicher, einfacher und klarer gestaltet sowie insgesamt reduziert werden können.

Nachhaltige öffentliche Vergabe sicherstellen

Einführung von ökosozialen Vergabekriterien, die bindend für die bundesweite Beschaffung sind

Wahlrechtsreform

  • Ausweitung des behindertengerechten Wahlrechts – Einführung barrierefreier Stimmzettel und Wahlinformationen
  • Aufsichtspflichtige und Begleiterinnen bzw. Begleiter für Menschen mit besonderen Bedürfnissen dürfen im Wahllokal anwesend sein.

Verfassung, Verwaltung & Transparenz

Justizverwaltung

Erhöhung der Qualität von SV-Gutachten, Erstellung von Richtlinien für formale Mindestvoraussetzungen (u.a. psychiatrische Gutachten), Betonung der Fallmanagement-Verantwortung des Gerichts, Nachschärfungen beim Rezertifizierungsverfahren

Förderung einer für Laien verständlicheren Sprache in der Justiz.

Stärkung von Erwachsenenschutzvereinen und Bewährungshilfe.

Reform des Maßnahmenvollzugs

Überarbeitung der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen hin zu einem modernen Maßnahmenvollzugsgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere zum Rechtsschutzsystem.

Kunst & Kultur

Bundeskunst- und -kultureinrichtungen

Schaffung einer Bundesmuseums-Holding mit klar definierten wirtschaftlichen Aufgaben (z.B. Übertragung des Gebäudemanagements, Ticketing, IT in der Verwaltung, Kollektivvertragsfähigkeit, Stärkung der Digitalisierung, umfassende Barrierefreiheit in Museen und bei Museumswebsites)

Medien

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk muss dabei an die medialen Anforderungen der Zeit angepasst und die dafür notwendige, unabhängige Finanzierung erhalten.

Kooperation der dualen Medienlandschaft – Medienstandort Österreich stärken: Stärken des „Public Value“

Sport

Als Bundesregierung unterstützen wir den Sport daher in seiner ganzen Breite: Vom Erlernen der körperlichen Grundkompetenzen im Kinderturnen, über individuelle sportliche Aktivitäten, berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den zahlreichen Verbänden und Vereinen bis hin zu den optimalen Rahmenbedingungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler bei Olympischen Spielen und Weltmeisterschaften; von der Förderung des Sports als wirkungsvolles Mittel der Integration von Migrantinnen und Migranten bis hin zum inklusiven Training von Menschen mit und ohne Behinderung; von traditionellen Disziplinen bis hin zu neuen Trendsportarten.

Sportstätteninfrastruktur

Sicherstellung der Umsetzung der gesetzlich geregelten Barrierefreiheit von Sportstätten für Sportaktive (Sportlerinnen und Sportler) und Sportkonsumenten (Zuschauerinnen und Zuschauer)

Inklusion und Integration durch Sport

  • Klärung der Förderung im Bereich des Behindertensports
  • Die starke Inklusionswirkung von Sport für Menschen mit Behinderung ist durch die Entwicklung von geeigneten Einstiegsangeboten in Bewegung und Sport im Zusammenwirken der Behindertensportorganisationen ÖBSV, ÖPC und Special Olympics und dabei insbesondere durch Kooperation mit Institutionen der Behindertenbetreuung möglichst rasch und gezielt zu fördern.
  • Überprüfung der Erhöhung der Förderung des Behindertensports, um den für die Teilhabe in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung so notwendigen Sportbetrieb im ÖBSV in der bisherigen Qualität weiterhin sicherstellen zu können
  • Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges zur Gleichbehandlung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit und ohne Behinderung in Bereichen wie: Kontingent an öffentlichen Arbeitsplätzen, finanzieller Förderung und Erfolgsprämien, medialer Berichterstattung etc. 
  • Nutzung des hohen integrativen Potentials von Sport für Menschen mit Migrationshintergrund durch Förderung und Aufbau eines Netzwerks an Integrationspromotoren in den heimischen Sportvereinen in Zusammenarbeit mit den für Integration zuständigen Organisationen der Gebietskörperschaften und Verbänden und Vereinen aus der Integrationsarbeit. 

02. Wirtschaft & Finanzen

Sonstige steuerliche Maßnahmen

Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen und des Antrags- und Anerkennungsverfahrens für die Spendenabsetzbarkeit, mit dem Ziel der Vereinfachung und Prüfung der Voraussetzung der Unmittelbarkeit

Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer: Die Tabaksteuer für Zigaretten, Feinschnitttabake und Tabak zum Erhitzen soll umstrukturiert bzw. angepasst werden, um auf diese Art und Weise eine nachhaltige Besteuerung dieser Tabakwaren und die wirtschaftliche Existenz der Tabaktrafikantinnen und – trafikanten sicherzustellen. Durch Änderungen im Tabakmonopolgesetz sollen Maßnahmen getroffen werden, welche den Zielsetzungen des Tabakmonopols und der langfristigen Absicherung der Einnahmen der Tabaktrafikantinnen und -trafikanten dienen.

03. Klimaschutz, Infrastruktur, Umwelt & Landwirtschaft

Verkehr & Infrastruktur

Wir wollen ein Verkehrssystem, das im Sinne der österreichischen Bevölkerung ist und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Deshalb schaffen wir ein gutes, sicheres, barrierefreies und preisgünstiges sowie flächendeckendes Mobilitätsangebot für die Österreicherinnen und Österreicher.

Zielnetz 2040 voranbringen: Fokus auf Nahverkehr, Regionalbahn-Attraktivierung, Güterstrecken-Neu- und -Ausbau, Lückenschlüsse, Barrierefreiheit, Digitalisierung

04. Europa, Integration, Migration & Sicherheit

Europa

  • Vermeidung von nachteiliger Übererfüllung von EU-Regeln bei der nationalen Umsetzung („Gold-Plating“) unter Berücksichtigung von Schutznormen aus dem Sozial- und Umweltbereich (z.B. Arbeitnehmerschutzbestimmungen) auf Basis politischer Beschlüsse, die aus gutem Grund in Österreich strenger sind als anderswo.
  • Auch die Gleichstellung der Geschlechter und die Diskriminierungsfreiheit ist Österreich ein wichtiges Anliegen.

Außenpolitik

  • Österreich bekennt sich zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz als fester und integraler Bestandteil der österreichischen Außenpolitik (Ausarbeitung einer mehrjährigen Menschenrechtsstrategie).
  • Aufwertung des Menschenrechtsschutzes in allen Ressorts der Bundes- und Landesregierungen

Asyl

Stärkung von Initiativen in folgenden Bereichen: Gewaltschutz, Stärkung von Frauen, ehrenamtliches Engagement (z.B. Deutschkurse für den basalen Alltagsgebrauch), Betreuungsbedarf für psychisch erkrankte Menschen

Integration

Mehr Support für Schulen durch Unterstützungspersonal wie zum Beispiel Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und Sozialpädagogik auch vor dem Hintergrund des interkulturellen Kontextes (siehe Bildungskapitel)

Innere Sicherheit

  • Weiterentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit NGOs (Polizei.Macht. Menschen.Rechte)
  • Erarbeitung und Beschluss eines nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich. Erarbeitung, Beschlussfassung und Umsetzung eines Aktionsplans Menschenrechtsbildung unter Berücksichtigung der Entschließung der Vereinten Nationen und als wesentlicher Teil des Aktionsplans für Menschenrechte
  • Sanierungsoffensive der Polizeiinspektionen: Weiterentwicklung und Umsetzung der bestehenden Immobilienstrategie unter besonderer Berücksichtigung des baulichen Zustandes der Polizeiinspektionen (Leerstand beseitigen): Alle Polizeiinspektionen sind barrierefrei zu gestalten, wie gesetzlich seit 2019 verpflichtend.

05. Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung

Armutsbekämpfung

Ziel ist sowohl die soziale Absicherung von durch Armut betroffenen Menschen als auch die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.

Paket zur Armutsbekämpfung

Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt/das Sozialministeriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer

Pflege

Unterstützung pflegender Angehöriger

  • Ziel ist die Einführung eines Pflege-Daheim-Bonus für pflegende Angehörige
  • Rechtssicherheit für Eltern von Kindern mit chronischer Krankheit bzw. Behinderung in Abstimmung mit den Ländern: Kinder mit chronischen Erkrankungen oder einer Behinderung brauchen Sicherheit für ihr weiteres, selbstbestimmtes und abgesichertes Leben nach dem Tod der sie pflegenden Eltern, auch wenn diese Kinder im Erwachsenenalter sind. Dazu gilt es, Wohn- und Arbeitsmodelle zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen.
  • Ausweitung der Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehörige: Die Geltendmachung dieser Versicherung soll auch länger als 3 Jahre rückwirkend möglich werden. Mit der Pflegegeldzuerkennung soll eine automatische Information über die Pensionsversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige erfolgen.

Finanzierung

Pflegeversicherung – Bündelung und Ausbau der bestehenden Finanzierungsströme aus dem Bundesbudget unter Berücksichtigung der demografischen und qualitativen Entwicklungen (z.B. Pflegegeld, Pflegefonds, Hospizausbau, Zweckzuschuss Regress, Förderung 24-Stunden-Betreuung, Pflegekarenz/Teilzeitgeld, Ersatzpflege, SV pflegender Angehöriger etc.), Einrichtung einer Taskforce „Pflegevorsorge“ – Bund-Länder-Zielsteuerungskommission zur Zielsteuerung, Abstimmung und Koordination aller Stakeholder unter anderem zur gemeinsamen Steuerung der Angebots- und Bedarfsplanung, Evaluierung Best-Practice-Beispiele, Ergebnisqualitätssicherung in den Bereichen häuslicher und stationärer Pflege und alternativer Wohnformen

Weiterentwicklung des Pflegegeldes

  • Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischem Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
  • Entwicklung eines Pflegegeldsystems, in dem alle Bedarfe berücksichtigt sind
  • Weiterentwicklung des Pflegegeld-Einstufungsprozesses (Mehr-Augen-Prinzip)

Arbeit

Die Arbeitsmarktsituation hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Einige Gruppen konnten davon jedoch weniger profitieren. Genau für jene Gruppen wollen wir gezielte Maßnahmen setzen, dazu zählen Unterstützungsangebote sowie Maßnahmenpakete, um Perspektiven zu geben und den Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Dabei spielen auch gemeinnützige, sozialökonomische Betriebe und Beschäftigung eine wichtige Rolle.

Fachkräftebedarf sichern – betriebliche Lehrausbildung stärken

  • Ausreichende Finanzierung der ÜBA, inkl. Unterstützungsmaßnahmen für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf
  • Unterstützungsmaßnahmen für Lehrlingsausbildung in Betrieben für Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Digitalisierung / Klimaschutz / Zukunftsherausforderungen

  • Kreislaufwirtschaftsentwicklungspaket: Sozialökonomische Betriebe mit Kreislaufwirtschaft (ökologisch und sozial) fördern. Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, Menschen mit Vermittlungshindernissen
  • Ausbau konkreter Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie sozial benachteiligte Menschen über die Eingliederungsbeihilfe

AMS

Sicherung der Mittel für SÖB und gemeinnützige Betriebe im Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz (AMPFG)

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Menschen mit Behinderung

  • Maßnahmen zur längerfristigen Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Vermittlung(-sbestrebungen) in den ersten Arbeitsmarkt durch Eingliederungshilfen und Lohnkostenfördermaßnahmen / in den zweiten Arbeitsmarkt (durch z.B. sozialökonomische Betriebe)
  • Keine automatische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei Jugendlichen unter 24 Jahren

Schnittstelle Arbeitsmarkt / Gesundheit

Angebote niederschwelliger Beschäftigung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen kombiniert mit Gesundheitsangeboten und Therapien

Gesundheit

Aufwertung Patientenrechte: Anspruch auf Information in „Leichter Sprache“

Frauen

Gleichstellung und Selbstbestimmung, Frauengesundheit

Gleichbehandlungsanwaltschaft stärken und niederschwellige Angebote für Anti-Diskriminierung schaffen

Menschen mit Behinderungen/Inklusion

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention – mit dem Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft sicherzustellen – ratifiziert. Die nächsten Jahre sind nun der intensiven Umsetzung zu widmen. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Ministerien und Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter inklusive Maßnahmen zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen. Der barrierefreie Zugang ist nicht nur physisch zu begreifen, sondern auch als elementarer Bestandteil des Zugangs zu Information, Leistungen, Beratung und Betreuung. Hier trägt jeder Politikbereich im Sinne der Inklusion Verantwortung, auf die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Behinderungen einzugehen.

Die Bundesregierung bekennt sich zu klaren Maßnahmen, die eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt ermöglichen und vorhandene Barrieren in allen Lebensbereichen beseitigen. Generell gilt es, Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung niederschwelliger und einfacher anzubieten sowie den bürokratischen Aufwand so klein wie möglich zu halten.

Diese Bundesregierung legt ein besonderes Augenmerk auf die Bereiche Bildung und Arbeit. Hier gilt es, als längerfristiges Ziel ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, in dem alle Kinder und Jugendlichen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um am gemeinsamen Unterricht teilnehmen zu können. Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen und qualitativ hochwertige (Sonder-)Pädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist. Dafür braucht es weiterhin ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal und eine Ausweitung inklusiver Angebote im Schulsystem.

Menschen mit Behinderung sollen einen freien Zugang zu allen Bildungsformen, bis hin zum tertiären Bildungsweg, haben. Dafür müssen den Bildungseinrichtungen die nötige Ausstattung und Hilfsmittel bereitgestellt, Lehrpersonen und Assistentinnen bzw Assistenten ausgebildet und das Berufsausbildungsangebot ausgebaut und entsprechende Barrieren abgebaut werden.
Um den Übergang und Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, werden wir durch eine Beschäftigungsoffensive mehr Menschen mit Behinderung als bisher in Erwerbsarbeit bringen und Unternehmen stärker dazu ermutigen, Menschen mit Behinderung einzustellen. Neben einer Evaluierung der Fördermittel braucht es vor allem einen Abbau der Zugangshürden und Bürokratie. Wir schaffen außerdem Angebote im Schnittstellenbereich zur Ausbildung.

Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen wie Tageswerkstätten arbeiten, müssen in Zukunft Lohn statt Taschengeld bekommen. Damit erfahren sie nicht nur eine würdevolle Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit, sondern sind dadurch auch sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die notwendigen Schritte dahin sind gemeinsam mit den zuständigen Bundesländern zu erarbeiten.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. Dazu gehört auch die Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“. Unter anderem zu diesem Zweck prüfen wir die Einführung eines Inklusionsfonds.

Inklusion im Bildungssystem bis zum tertiären System

  • Laufende barrierefreie Ausstattung von Bildungseinrichtungen
  • Laufende Bereitstellung der benötigten Hilfsmittel und Infrastruktur
  • Weiterentwicklung der Qualität pädagogischer Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und barrierefreier Bildungswege sowie ausreichend gut ausgebildete (Sonder-)Pädaoginnen bzw. Pädagogen und Assistentinnen bzw. Assistenten für alle Bildungsangebote
    • Bedarfsgerechte Erhöhung der sonderpädagogischen Stunden im Bereich des Regelunterrichts
    • Ausbau der Ausbildung von ÖGS-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetschern
  • Überarbeitung der Lehrpläne im Sinne einer aktiven Inklusion
  • Verstärkung der Berufsausbildungsangebote und diskriminierungsfreier Zugang zu allen Ausbildungen
  • Wiedereinsetzung des Consulting Boards
  • Stärkung des inklusiven Bildungssystems
    • Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen und qualitativ hochwertige (Sonder-)Pädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.

Inklusion am Arbeitsmarkt

  • Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung und verstärkte Angebote im Schnittstellenbereich zur Schule
  • Evaluierung der Fördermittel und Abbau der Zugangshürden bzw. Bürokratie
  • Lohn statt Taschengeld: Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern

Selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft

  • Prüfung der Schaffung eines Inklusionsfonds
  • Bedarfsgerechte Finanzierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des NAP
  • Forcierung der Umsetzung des NAP mit allen Ministerien und unter Einbeziehung der Stakeholder
  • Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur „Persönlichen Assistenz“ in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung
  • Schaffung eines One-Stop-Shops: für Hilfsmittel und Heilbehelfe / für Beratung, Begleitung und Betreuung / für „Persönliche Assistenz“ / Schnittstelle AMS/SMS/Länder/Sozialversicherung

Familie & Jugend

Familien stärken, Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung fördern

Verfahrenserleichterung bei erhöhter Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung

06. Bildung, Wissenschaft, Forschung & Digitalisierung

Bildung

Stärkung der elementaren Bildung

Vielfalt im Team der Elementarpädagoginnen und -pädagogen fördern: Prüfung einer erweiterten Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zu Elementarpädagoginnen und -pädagogen

Starke Schulen brauchen gute Organisation, bedarfsgerechte Ressourcen und moderne Lehr- und Lerninhalte

Bedarfsgerechte Ressourcen für unsere Schulen: Bereitstellung von Supportpersonal: Schulisches Unterstützungspersonal (administrativ und psychosozial) bedarfsgerecht aufstocken, damit sich Pädagoginnen und Pädagogen auf den bestmöglichen Unterricht konzentrieren können

Inklusion und Förderung: alle Kinder mitnehmen

  • Kinder mit speziellem Förderbedarf bzw. Behinderungen werden bestmöglich in den Regelunterricht einbezogen, und qualitativ hochwertige Sonderpädagogik wird sichergestellt, wo immer sie nötig ist.
  • Umgehende externe Evaluation der Vergabepraxis von SPF-Bescheiden, damit die Zuteilung der Ressourcen dem tatsächlichen Bedarf entspricht
  • Weiterentwicklung der Qualität pädagogischer Angebote für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und barrierefreier Bildungswege

Lebensbegleitendes Lernen: Gute Bildungsangebote für Erwachsene

Lebensbegleitendes Lernen im Bildungssystem stärken: Stärkere strategische Ausrichtung und gesamthafte Steuerung der Erwachsenenbildung in Österreich – Evaluierung der Bildungsangebote, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Entwicklung eines Anforderungskatalogs (z.B. Lernunterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung)

Wissenschaft und Forschung

Digitalisierung & Innovation

Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß Webzugänglichkeitsgesetz bei neuen Digital-Anwendungen bzw. bei öffentlichen Beschaffungen

Zum Vergleich

Hier können Sie das gesamte Regierungsprogramm ÖVP-GRÜNE 2020 lesen.

Zum Vergleich die Regierungsprogramme aus den Jahren ÖVP-FPÖ 2017, Update des 2013er-Programm SPÖ-ÖVP 2017, SPÖ-ÖVP 2013, SPÖ-ÖVP 2008, SPÖ-ÖVP 2007, ÖVP-FPÖ 2003 sowie ÖVP-FPÖ 2000.

Regierung 2020 aus ÖVP und GRÜNE - Bundeskanzleramt
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8 Kommentare

  • Zum Thema Unterhaltspflicht für volljährige beeinträchtige Kinder:
    Ich sehe es große soziale Ungerechtigkeit, dass Eltern beeinträchtigter Kinder zu lebenslangem Unterhalt verpflichtet sind. Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen leisten ohnehin einen großen Beitrag, sofern Kinder älter werden und es eventuell schaffen in eine betreute Wohnung oder Wohngemeinschaft zu ziehen, werden die Eltern zur Kasse gebeten. Das Kind bleibt ein Leben lang in der Abhängigkeit.
    Anderseits wurde der Pflegeregress abgeschafft und Menschen, die eventuell über ein beträchtliches Sparvermögen verfügen, werden auf Kosten des Staates betreut. Hier bedarf es meiner Meinung nach einer dringenden gerechteren Lösung!

    • Ich sehe das auch so und bin auch persönlich betroffen. In Deutschland wird das zB anderes geregelt. Ist hier schon eine Änderung im Laufen bzw. ist hier etwas zu erwarten?

  • Guten Tag!

    Leider unktioniert der Link „das gesamte Regierungsprogramm ÖVP-Grüne 2020“ nicht. man gelangt nur immer auf eine Seite von den Grünen, nicht aber zum Regierungsprogramm.
    Könnten Sie das bitte ändern, sodass man das Regierungsprogramm nachlesen kann?
    vielen Dank,
    Petra Ferk

    • Liebe Petra Ferk!

      Danke für den Hinweis! Ich habe den Link korrigiert.

  • Pflegegeld: Es bedarf keiner neuen Bewertung. Die geltende Einstufungsverordnung ist eine hervorragende, von Experten erarbeitete, weltweit einzigartige Bewertungsmethode. Damit es für Betroffene eine spürbare Erleichterung gibt, müssten die von Sozialminister Hundstorfer eingeführten erschwerten Zugänge zu den Stufen 1 und 2 zurückgenommen werden, und die derzeit budgetär begrenzten Beträge für die jeweiligen Stufen erhöht werden.
    Bevorzugt wird aber der österreichische Weg: Untersuchen, Evaluieren, Experten beauftragen, Arbeitsgruppen einrichten … Viel ankündigen, viel Zeit und viel Geld verschwenden, damit es zumindest den Anschein hat, als ob etwas geschieht.

  • „Ausweitung der Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehörige: Die Geltendmachung dieser Versicherung soll auch länger als 3 Jahre rückwirkend möglich werden. Mit der Pflegegeldzuerkennung soll eine automatische Information über die Pensionsversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige erfolgen.“
    Wenn das früher schon erfolgt wäre, dann hätte es uns sehr geholfen. Mir fehlen daher 5 Jahre, da wir das von der Weiterversicherung erst von einem Freund erfahren haben. So etwas sagt einem nämlich niemand :-(.