ORF: Im Februar empfahl die Bioethik-Kommission der Bundesregierung die Unterzeichnung der europäischen Biomedizinkonvention. Zuvor sollen aber Gesetzeslücken geschlossen werden, meinte die ÖVP am Freitag.
Der ORF berichtet: „Eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage an alle Ministerien kündigten ÖVP-Justizsprecherin Maria Theresia Fekter und Edeltraud Gatterer (ÖVP), Vizepräsidentin des Europarates, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Freitag in Wien an.
In den einzelnen Ressorts soll kontrolliert werden, inwieweit es bezüglich der Biomedizinkonvention des Europarates in Österreich noch Gesetzeslücken gibt und wo in der heimischen Gesetzgebung höhere Standards definiert sind als in dem Papier.“
Das „Europäische Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde in Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“ besteht seit 1997 und ist 1999 in Kraft getreten. Der ORF berichtet, dass mittlerweile 31 von 44 Europaratstaaten unterzeichnet, und 13 Staaten ratifiziert haben.
Herbe Kritik kommt von Seiten der Behindertenorganisationen die bestimmte Forschungsmöglichkeiten kritisieren. „Stein des Anstoßes ist der Artikel 17 der Konvention, in dem unter bestimmten Voraussetzungen Forschungen an „Einwilligungsunfähigen“ – also etwa Behinderten, Koma-Patienten oder Kleinkindern – ermöglicht wird, auch wenn diese Forschungen nicht Teil der Therapie des betroffenen Patienten sind.“, so der ORF.