ÖVP überreicht im Gemeinderat über 2.000 Unterschriften

Erfreut zeigt sich die Sprecherin für Menschen mit Behinderung der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, über die Zusage von Bürgermeister Häupl in der heutigen Fragestunde des Wiener Gemeinderates, sich für Barrierefreiheit in Wien einzusetzen.
Als Gründerin der Initiative „für ein barrierefreies Wien“ konnte Praniess-Kastner dem Stadtoberhaupt über 2.000 Unterschriften überreichen.
„Ich möchte mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern sehr herzlich für ihr Engagement und ihre kritischen Anregungen bedanken. Es zeigt sich, dass der Abbau von Hürden im öffentlichen Raum viel mehr Menschen betrifft, als gemeinhin geglaubt wird und es besonders wichtig ist, das Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen EntscheidungsträgerInnen zu schärfen“, betont Praniess-Kastner.
Wien muss rasch Etappenplan vorlegen
Ihr Engagement für die Gestaltung einer barrierefreien Stadt werde mit der Übergabe der Unterschriften keinesfalls nachlassen, betont die ÖVP-Abgeordnete. „Nachdem 2016 die zehnjährige Übergangsfrist für die Umbaumaßnahmen definitiv abläuft, wird Wien hier noch viele Aufgaben zu lösen haben, denn die Stadtregierung hat aus mir nicht erklärbaren Gründen auf die Ausarbeitung eines Etappenplanes verzichtet“, kritisiert die ÖVP-Mandatarin.
Auf Bundesebene wurden dagegen entsprechende Weichenstellungen schon vor Jahren vorgenommen, der Aufholprozess für die Bundeshauptstadt ist somit zu einer unaufschiebbaren Angelegenheit geworden.
Ergänzung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes dringend notwendig
„Die Zusage des Herrn Bürgermeisters, sich für die Aufnahme des Tatbestandes der Diskriminierung aufgrund von Behinderung in das Wiener Antidiskriminierungsgesetz stark zu machen, freut mich natürlich“, so Praniess-Kastner weiter, die in diesem Zusammenhang auf die unlängst erfolgte Annahme der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie der EU-Kommission durch das Europäische Parlament hinwies.
„Stadträtin Frauenberger hat eine entsprechende Novellierung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes ja zugesagt, sobald die neue EU-Richtlinie in Kraft sei. Das ist nun der Fall, einer Ergänzung des Gesetzes um den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund von Behinderung muss daher jetzt auch dringend vorgenommen werden“, so Praniess-Kastner abschließend.