ÖVP-Praniess-Kastner ad Chancengleichheitsgesetz: Einem Torso stimmen wir nicht zu!

Behinderte Menschen bleiben weiterhin Bittsteller/innen in Wien

Karin Praniess-Kastner
BIZEPS

„Wenn von elf geförderten Leistungen nur vier mit Rechtsanspruch versehen sind, dann kann ich hier keine Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung erkennen. Die ÖVP wird daher den Gesetzesentwurf im Wiener Landtag am 24. Juni in dieser Form ablehnen und versuchen, mittels mehrerer Abänderungsanträge noch Verbesserungen für die Betroffenen zu erreichen“, erklärt die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, nach der heutigen Debatte zum Wiener Chancengleichheitsgesetz im Wiener Sozialausschuss.

Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention wurden ignoriert

Sie könne nicht nachvollziehen, so Praniess-Kastner in Richtung der zuständigen Sozialstadträtin, dass es zum vorgelegten Entwurf Differenzen mit den Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention gebe. Als Beispiel nennt die ÖVP-Abgeordnete die in Artikel 19 der UN-Konvention garantierte unabhängige Lebensführung für behinderte Menschen. Darin wird klar zum Ausdruck gebracht, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben müssen, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.

„Die SPÖ-Stadtregierung heftet sich das Wort Chancengleichheit auf ihre Fahnen und gewährt gleichzeitig nur auf die Leistung für vollbetreutes Wohnen einen Rechtsanspruch. Sie forciert damit eine bestimmte Wohnform, ohne danach zu trachten, den Betroffenen selbst ein faires Angebot für alle Wohnformen – auch mit Persönlicher Assistenz in den eigenen vier Wänden – zu machen.“

Auch lässt der vorliegende Gesetzesentwurf die Frage offen, wie es mit der Pflegegeldergänzung nach 2011 weitergeht und ob auch andere Gruppen von Menschen mit Behinderung diese Leistung in Anspruch nehmen können.

SPÖ-Stadtregierung agiert mittels Richtlinien statt Ansprüche gesetzlich zu verankern

Es sei außerdem abzulehnen, die Bemessung der Eigenleistung bei Förderungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, erst nach Beschluss des Gesetzes in eigenen Richtlinien des Fonds Soziales Wien zu regeln.

„Wir wissen bis heute nicht, welchen Inhalt diese Richtlinien haben werden. Wiens rote Landesregierung peitscht vor dem Wahltermin einen Gesetzesentwurf durch den Landtag und verschiebt wesentliche Inhalte auf eine spätere Beschlussfassung in den FSW-Gremien – ohne Kontrollmöglichkeit. Wir wollen alle Fakten rechtzeitig vor Gesetzesbeschluss auf dem Tisch haben!“, so Praniess-Kastner abschließend.

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