ÖVP-Praniess-Kastner: FSW erleichtert Zugang zur Pflegegeldergänzungsleistung

Rechtsanspruch und Öffnung für Menschen mit Sinnesbehinderung muss kommen

Karin Praniess-Kastner
BIZEPS

Erfreut zeigt sich die Behindertensprecherin der ÖVP Wien, LAbg. Karin Praniess-Kastner, über das Einlenken des FSW bei der Zuerkennung der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz: „Es scheint nun doch möglich zu sein, dass Menschen diese Leistung auch dann bekommen, wenn sie noch nicht vor Beginn der PGE Leistung ein halbes Jahr in einer eigenen Wohnung leben. Dadurch wird für Menschen mit Behinderung, die derzeit noch in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, der Schritt ins selbstbestimmte Leben sehr erleichtert.“

Persönliche Assistenz für mehr Menschen ermöglichen

Was die Anpassung der Zugangsvoraussetzungen betrifft, so hofft Praniess-Kastner hier weiter auf die Schaffung eines Rechtsanspruchs sowie die Ausdehnung dieser Leistung, denn derzeit können nur Menschen mit körperlichen Behinderungen die Pflegegeldergänzungsleistung beantragen.

„Ich erwarte mir Durchlässigkeit auch für Menschen mit Sinnesbehinderung und Lernschwierigkeiten“, betont die ÖVP-Gemeinderätin. Bei der Nachjustierung des vom FSW genehmigten Förderbedarfs solle es zudem die Möglichkeit geben, die Berechnung des Betreuungsaufwandes über eine Assistenzkonferenz abzuwickeln.

Förderung im Bedarfsfall durch Assistenzkonferenz festlegen

„Ich sehe das Instrument der Assistenzkonferenz als guten Ansatz für den Fall, dass die Selbsteinschätzung des Förderbedarfs mit dem vom FSW zugestandenen Leistungsumfang nicht übereinstimmt. Die Selbsteinschätzung ist ein wichtiges Instrument, ergänzend ist jedoch bei Unklarheiten eine Assistenzkonferenz notwenig, um ein gutes Leistungspaket sicherzustellen“, so Praniess-Kastner abschließend.

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  • ich hab eine behinderte tochter sie ist 14 jahre alt wie sie in die schule angefangen hat waren wir bei schulensbekor und dan in der schule da hat die lehrerin mich gefagt ob sie windel hat und dan hat sie gesagt gott sei dank nicht und gurz trauf hat es geheissen sie darf net dort zu schule gehen weil es net behinderten gerecht ist weil sie im rolli sitzt und selber nicht aufs wc gehen kann das ist ist net gerecht wir haben noch viel zu bezahlen bei haus und gemeinde bei haus 95000 euro und bei gemeinde 11 000 euro und unsere gemeinde hat mal zu uns gesagt nur wen wir was brauchen kommen wir zu ihr sonst nicht weil wir wissen nicht wie wir die gemeinde bezahlen sollen mein mann ist arbeitslos und ich muss wegen tochter zuhause bleiben und behinderten gerechte türen bräuchten wir auch aber mit was für geld . wir leben e schon so spar sam was geht terapie von tochter muss sein .viele grüsse von anna