ÖVP-Praniess-Kastner: Kinder dürfen keine „Schadensfälle“ sein!

ÖVP fordert Einschränkung von Schadensersatzansprüchen bei der Geburt von Kindern

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„Kinder dürfen niemals als ‚Schadensfall‘ eingestuft werden. Die ÖVP bekennt sich als christlichsoziale Partei zum Leben. Wir haben daher in der gestrigen Sitzung des Wiener Landtages einen Antrag zur Einschränkung von Schadensersatzansprüchen bei der Geburt eines Kindes eingebracht“, erklärt LAbg. Karin Praniess-Kastner, ÖVP-Mitglied im Gesundheits- und Sozialausschuss.

Es brauche eine rechtliche Klarstellung, betont Praniess-Kastner. Schadensersatzansprüche aus der alleinigen Tatsache, dass ein Kind geboren wird – egal ob mit oder ohne Behinderung – dürfen nicht zugelassen werden. Medizinische Fehldiagnosen oder ärztliche Fehler seien davon nicht betroffen.

ÄrztInnen dürfen nicht unter Druck geraten

Der OGH hatte bereits in zwei Fällen Eltern als Schadensersatzleistung den vollen Unterhalt für die behindert geborenen Kinder zugesprochen und zwar rückwirkend und für die Zukunft. Im Fall eines „gesunden“, wenn auch „unerwünschten“ Kindes hatte der OGH dagegen die Klage der Eltern als unberechtigt abgewiesen. Setzt man die OGH-Urteile in Verbindung zueinander, so könnte der Eindruck entstehen, dass das Leben eines gesunden Kindes mehr wert sei als das Leben eines behinderten Kindes.

„ÄrztInnen geraten durch diese Lücke in der Gesetzgebung unter Druck, ‚perfekte‘ Kinder liefern zu müssen. Es darf auf keinen Fall sein, dass MedizinerInnen im Zweifelsfall zur Abtreibung raten, um möglichen Haftungsansprüchen zu entgehen. Diese Entwicklung ist nicht nur juristisch, sondern auch ethisch bedenklich und muss durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen gestoppt werden“, betont die ÖVP-Abgeordnete.

Sie hoffe, so Praniess-Kastner abschließend, dass die anderen Fraktionen dieses wichtige Anliegen ebenso unterstützen.

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