Behinderte Menschen wurden vom FSW und MA 15 falsch informiert und einfach im Regen stehen gelassen.

Als Skandal bezeichnet die Sprecherin für Menschen mit Behinderung der Wiener ÖVP, LAbg. Karin Praniess-Kastner, die Tatsache, dass der Fonds Soziales Wien (FSW) Menschen mit Behinderung die Gewährung der Leistungen der erhöhten ambulanten monatlichen Pauschale verwehrt hat. Und dies noch dazu ohne einen beeinspruchbaren Bescheid auszustellen.
„Die Argumentation, dass es sich hier bloß um eine freiwillige Leistung handle, die nun eben in manchen Fällen nicht gewährt werde, und daher auch nicht mittels Bescheid mitgeteilt werden müsse, ist schlichtweg untragbar. Hier werden Betroffene einfach im Regen stehen gelassen“, kritisiert die ÖVP-Abgeordnete.
Laut Wiener Behindertengesetz ist die persönliche Hilfe für behinderte Menschen sicher zu stellen. Unter persönliche Hilfe fallen auch Leistungen wie die erhöhte ambulante monatliche Pauschale (EAMP). Diese Leistung ist, wie durch eine Erkenntnis der Volksanwaltschaft kürzlich bestätigt, eine Pflichtleistung, und nicht wie von FSW und MA 15 vermutet, eine freiwillige Leistung.
„Durch diese falsche Vermutung sind viele Menschen seit Monaten um eine Geldleistung umgefallen, die sie dringend benötigt hätten“, ist LAbg. Praniess-Kastner empört.
Volksanwaltschaft bestätigte die rechtswidrige Praxis
Volksanwalt Kostelkahat sich hier auf die Seite der Betroffenen geschlagen und damit die Erkenntnis des UVS Wien bekräftigt, der ebenfalls die Rechtswidrigkeit dieser Vollzugspraxis festgestellt hat. Erst nach erfolgter Korrektur von oberster Stelle ist die Stadt Wien scheinbar bereit, künftig gesetzeskonform zu handeln und im Falle der Ablehnung den betroffenen Menschen einen Bescheid auszustellen. Diese Erkenntnis kommt reichlich spät, denn mittlerweile sind einige Menschen durch diese falsche Vollzugspraxis um die Möglichkeit gebracht worden, gegen die Entscheidung berufen zu können.
„Wir fordern daher den FSW sowie die MA 15 auf, die betroffenen Menschen, die bisher aufgrund der mangelhaften Information keinen Bescheid erhalten haben, umgehend zu informieren. Die ÖVP Wien wird dies jedenfalls mit einem entsprechenden Antrag am kommenden Freitag im Gemeinderat einfordern“, so Praniess-Kastner abschließend.
Gerhard Lichtenauer,
27.02.2008, 17:01
Der Magistrat der Stadt Wien kann sich nun nicht mehr um eine fundierte Entscheidung drücken, ob aufgrund des Rechtsanspruches im WBHG auf „Persönliche Hilfe“ und andere Maßnahmen, die laut § 3 Absatz 2 eindeutig dem individuellen Hilfebedarf Rechnung zu tragen haben und auf einen bestmöglichen Erfolg abzielen, bedarfsdeckende(!) Unterstützungen für nötige Assistenzleistungen zu gewähren sind (Rechtsanspruch).
Es erhebt sich die Frage, wie vielen behinderten Menschen durch den FSW und die MA 15 der Rechtsweg zur Erlangung von Hilfeleistungen bisher verwehrt wurde und wie viele zustehende Leistungen damit über Jahre den Menschen mit Hilfebedarf – mit dem Argument der Freiwilligkeit – zu unrecht verweigert wurden!
Der immer wieder zu hörende Verweis auf Ökonomie, bedarfsdeckende Hilfen könnte sich der Staat nicht leisten, ist eine einzige Lächerlichkeit, zynisch und an Menschenverachtung nicht zu überbieten! Denn, zahlen muss es immer irgend jemand: Betroffene mit einem Leben zweiter Klasse, pflegende Angehörige, welchen die „Lebensaufgabe“ oft zur Lebens-„Aufgabe“ wird, Betroffene und Angehörige mit völligem sozialem Abstieg, Benachteiligung, gesellschaftlicher Ausgrenzung, Einbuße von Lebensqualität bis hin zu Burn-Out, Verzweiflung und Suizid. http://www.daheim-statt-heim.at/trilogie.php