ÖVP-Praniess-Kastner: Werdende Eltern beraten und unterstützen

ÖVP-Huainigg: Die Geburt eines behinderten Kindes ist kein Schadensfall!

Karin Praniess-Kastner
BIZEPS

Entsetzen löste die Wortmeldung von Journalistin Elfriede Hammerl im Rahmen der gestrigen Diskussionssendung „Im Zentrum“ zum Thema „Neue Diskussion um Fristenlösung – Brauchen Frauen eine Pflichtberatung?“ bei den ÖVP-Behindertensprechern aus.

Zu der Diskussion um die medizinische Indikation im Rahmen der Pränataldiagnostik meinte diese, „Behinderung gehe oft mit großem Leid einher, das man betroffenen Eltern nicht antun könne“.

„Frau Hammerl fordert in ihrer journalistischen Tätigkeit die Selbstbestimmung der Frauen in allen Bereichen. Ich unterstütze diese Forderungen auf allen Ebenen. Nur einer werdenden Mutter eines behinderten Kindes spricht sie genau diese Selbstbestimmung ab“, meint LAbg. Karin Praniess-Kastner, Behindertensprecherin der ÖVP Wien und selbst Mutter einer behinderten Tochter.

Abg. z. NR Franz-Joseph Huainigg, Behindertensprecher der ÖVP, spricht sich gegen eine verpflichtende Beratung, aber für ein Recht auf Beratung aus: „Der diagnostizierende Arzt sollte verpflichtet werden, werdende Mütter bei Verdacht auf ein behindertes Kind zu informieren, wo sie beraten werden können. Der abtreibende Arzt darf die Beratung nicht selbst durchführen. Auch sollte es eine zeitliche Bedenkzeit geben, in der auch die Möglichkeit bestehen soll, sich ein Bild von einem Leben mit Behinderung zu machen. Diese Lebensperspektive kann nicht der Arzt vermitteln, sondern nur eine Mutter, die selbst ein behindertes Kind hat. Auch muss eine ausführliche Beratung über mögliche Unterstützungsmaßnahmen gewährleistet werden.“

Ängsten und Sorgen werdender Eltern begegnen

Die Diskussion hat eines klar aufgezeigt: Werdende Eltern sehen sich zunehmend einem gesellschaftlichen Druck ausgesetzt, ein Kind, das nicht den gängigen Normen entspricht, abzutreiben.

Eltern, die ein behindertes Kind erwarten, haben oftmals völlig unklare Vorstellungen darüber, was sie erwartet. Im Vordergrund stehen Unsicherheit, Ängste und Sorgen. Unumstritten ist, dass Behinderung nicht nur ein Mehr an notwendigen Betreuungsleistungen, sondern – damit verbunden – auch in der Regel erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeutet.

Und hier ist die Politik gefordert, für die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen aber auch für die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung für die Bedürfnisse behinderter Menschen zu sorgen.

Ärztliche und ganzheitliche Beratung unbedingt erforderlich

„Die jüngsten OGH-Urteile, in denen Ärzte bei der Geburt eines behinderten Kindes zu Schadenersatzleistungen verpflichtet worden sind, setzen Ärzte bei Verdacht auf ein behindertes Kind zunehmend unter Druck, im Zweifelsfall abzutreiben“, meint Huainigg und fordert eine rasche Realisierung der im Koalitionsübereinkommen festgelegten Enquete zu „rechtlichen und ethischen Problemen der Humanmedizin“. „Die Geburt eines behinderten Kindes kann kein Schadensfall sein“, so Huainigg. „Hier braucht es eine legistische Lösung ähnlich der in Frankreich.“

Die ärztliche Beratung bei der Diagnose ist unverzichtbar. Hier geht es um ein klares JA zur Aufklärung von werdenden Eltern, die ein behindertes Kind erwarten. Einerseits medizinische Aufklärung aber unbedingt auch eine davon unabhängige psychosoziale Beratung. Ärzte sollten werdende Eltern unterstützen, Kontakte zu anderen Eltern und Selbsthilfegruppen aufzunehmen.

„Denn nur so kann die Gesellschaft erfahren, was behinderte Menschen und deren Eltern selbst längst wissen: Ein Leben mit Behinderung bedeutet nicht nur ständige Herausforderung – sondern eben auch Bereicherung – und das in vielerlei Hinsicht“, so Praniess-Kastner abschließend.

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