Beharrlichkeit der Opposition zeigt erste Schritte in die richtige Richtung

Die am heutigen Dienstag von der SP-Gesundheitsstadträtin vorgestellt neue Regelung betreffend Persönlicher Assistenz für behinderte Menschen ist, so ÖVP Wien Behindertensprecherin LAbg. Karin Praniess-Kastner, grundsätzlich zu begrüßen, aber bei weitem nicht ausreichend. „Nicht nur, dass bei der neuen Regelung zur Persönlichen Assistenz jeglicher Rechtsanspruch fehlt, finden auch nur Menschen mit körperlichen Behinderungen Berücksichtigung. Auf Menschen mit anderen Behinderungen wurde offenbar vollkommen vergessen“, so Praniess-Kastner.
Kritisch sieht die ÖVP-Behindertensprecherin die Tatsache, dass die Beurteilung der Frage, wer wie viel an so genannter Pflegegeldergänzungsleistung erhält, mehr oder weniger dem FSW überlassen bleibe.
„Die Frage, wer entschieden kann, sollte es zu einer Meinungsverschiedenheit in Sachen benötigte Assistenzleistung zwischen betroffenem Menschen und FSW kommen, bleibt völlig unbeantwortet. Unseres Erachtens müssten klare Regeln gelten und die zuständige Magistratsabteilung sollte einen Bescheid über die ausverhandelte Höhe der Unterstützungsleistung ausstellen müssen. Die Stadt darf sich hier nicht der Verantwortung entziehen“, fordert Praniess-Kastner und sieht einen Nachbesserungsbedarf der neuen Regelung.
Dennoch, so die ÖVP-Behindertensprecherin, habe sich die Beharrlichkeit der Opposition gelohnt und die Regelung sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Gerhard Lichtenauer,
28.11.2007, 15:48
Positiv finde ich vom Land Wien, vermutlich gegenüber dem Bund taktisch gut gewählt, die Bezeichnung „Pflegegeldergänzungsleistung“. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Pflegegeld, entgegen der gesetzlichen Vorgabe (so weit wie möglich, den nötigen Bedarf zu sichern, §1 BPGG) bei weitem nicht ausreicht. Was vielleicht weniger bedacht wurde: Wenn es eine PG-„Ergänzung“ ist, muß es auch den selben Vergabekriterien entsprechen! Also Rechtsanspruch, keine Diskriminierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, keine Altersgrenzen, keine Zusatzkriterien wie Leistungsfähigkeit.