ÖVP-Regierungsverhandlungspositionen zu „Menschen mit Behinderung“

Rauch-Kallat: "Ich werde dieses Kapitel unverändert einbringen in die weiteren Verhandlungen; ich habe schon für mich beschlossen, dass das unsere Ausgangsbasis ist für die weiteren Verhandlungen."

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Im Rahmen des Gleichstellungskonvois der „Bewegung Artikel 7“ am 19. Februar 2003 wurde an die Generalsekretärin der ÖVP, Maria Rauch-Kallat, die Petition für ein österreichisches Behindertengleichstellungsgesetz übergeben.

Anlässlich dieser Petitionsübergabe berichtete Rauch-Kallat über das bereits zwischen der ÖVP und den Grünen paktierte Verhandlungspapier und erklärte gegenüber den VertreterInnen der Behindertenbewegung:

„Ich werde dieses Kapitel unverändert einbringen in die weiteren Verhandlungen; ich habe schon für mich beschlossen, dass das unsere Ausgangsbasis ist für die weiteren Verhandlungen. Ich gehe einmal davon aus, nachdem wir gerade in der Behindertenarbeit eine, glaube ich, gute Kooperation über die Fraktionsgrenzen hinweg haben, dass das auch kein Problem sein wird. Ich habe nicht den Eindruck, dass es hier mit den anderen Verhandlungspartnern größere Differenzen gibt.“

Die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, zeigte sich über das gemeinsame Verhandlungsergebnis mit der ÖVP erfreut. „Ein schwarz-grünes Regierungsprogramm hätte interessante Perspektiven für unser Land gehabt“, so ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat, die diese Punkte mit Haidlmayr ausverhandelt hat.

So weit, so gut, doch wie sieht dieses Kapitel 5 – Menschen mit Behinderung – aus? Was wurde in diesem Regierungsverhandlungspapier zwischen den Grünen und der ÖVP tatsächlich paktiert?

Unter der Überschrift „Qualifikation und Arbeitsmarkt“ findet sich ein bemerkenswerter Ansatz für jene Menschen mit Behinderung, die bislang sozialversicherungsrechtlich so gut wie nicht abgesichert sind:

„Mit den Ländern sind Verhandlungen über die Begründung von sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnissen (Kranken-, Arbeitslosen-, Pensionsversicherung) für Menschen in Beschäftigungstherapie aufzunehmen.“

Selbstverständlich findet sich auch der Bereich „Pflegegeld“ in Kapitel 5 des Verhandlungspapiers, wo es heißt:

„Die Bundesregierung wird eine Anhebung des Pflegegelds vornehmen.“ Diesbezüglich gab es jedoch lediglich eine grundsätzliche Einigung; die konkrete Form und der Umfang waren noch offener Verhandlungspunkt.

„Pflegenden Angehörigen wird die Möglichkeit für eine begünstigte Selbstversicherung in der Sozialversicherung analog der bereits bestehenden begünstigten Weiterversicherung eröffnet.“

„Zur Vermeidung existentieller Härtefälle nach der Beendigung einer Pflegeverpflichtung soll für pflegende Angehörige, die früher in einem Beschäftigungsverhältnis standen, im Rahmen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Rahmenfristerstreckung erfolgen.“

Und auch die sogenannte „Behindertenmilliarde“ war Thema des paktierten Verhandlungspapiers:

„Die Bundesregierung wird eine Evaluierung der „Behindertenmilliarde“ hinsichtlich ihres Nutzen und der Beschäftigungswirkung für Menschen mit Behinderungen durchführen.“

Den Kernbereich des Verhandlungspapiers bildete jedoch das Thema „Behindertengleichstellung“. Auch dieser Bereich wurde sehr detailliert ausverhandelt und enthält insbesondere die Verpflichtung der Bundesregierung zur Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Aussage Rauch-Kallats, dieses Kapitel unverändert als ÖVP-Position in die künftigen Regierungsverhandlungsgespräche einbringen zu wollen, besonders an Bedeutung.

Eines ist jedenfalls schon jetzt bemerkenswert:

Der Themenbereich „Menschen mit Behinderung“ soll nun offenbar zum ersten Mal als eigenes Kapitel und in sehr umfangreicher und detaillierter Form in ein Regierungsprogramm aufgenommen werden.

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