ÖVP und SPÖ präsentieren Vorschläge zum Wahlrecht

Huainigg: Barrierefreies Wählen als wesentliches Instrument der Teilhabe behinderter Menschen

Schild: Zum Wahllokal
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ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder haben heute gemeinsame Vorschläge zum Wahlrecht präsentiert, die in Folge mit den Oppositionsparteien diskutiert werden. Nebst Überlegungen zu einem neuen Modus der Auszählung von Wahlkarten noch am Wahltag oder der Einführung eines vorgezogenen Wahltages beinhaltet der Vorschlag auch wesentliche Punkte zum barrierefreien Wählen.

„Wahlen sind das Herzstück demokratischer Mitbestimmung. Das Recht auf Meinungsäußerung durch Wählen muss Menschen mit Behinderung gleichermaßen und uneingeschränkt möglich sein. Um das zu gewährleisten, braucht es gewisse Vorkehrungen, vom barrierefreien Wahllokal bis hin zu barrierefreier Wahlinformation im Internet“, begrüßt der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Abg. Franz-Joseph Huainigg, die Vorschläge zur Novellierung des Wahlrechts.

Die Vorschläge des barrierefreien Wählens im Detail: 

  • Pro Gemeinde soll künftig zwingend ein barrierefreies Wahllokal vorzusehen sein. 
  • In diesem barrierefreien Wahllokal soll jedenfalls eine barrierefreie Wahlzelle (für RollstuhlfahrerInnen) eingerichtet sein.
  • Schriftliche Verlautbarungen (z.B. Namen der KandidatInnen) sollen in einer Mindestgröße erfolgen.
  • Die Informationen des Bundesministeriums für Inneres (BMI) im Internet sollen barrierefrei eingerichtet sein.
  • Das BMI soll eine Info-Hotline betreiben, über welche z.B. Listennummern der KandidatInnen abgefragt werden können.
  • Der Stimmzettel soll an einer Ecke abgeschrägt sein (hilft sehbehinderten Menschen beim richtigen Anlegen der Wahlschablone).

„In Bezug auf die Listennummern haben wir im Zuge der letzten Novelle eingeführt, dass eine etwaige Vorzugsstimmenvergabe entweder durch Einsetzen des Namens oder durch Einsetzen der Listennummer erlaubt ist, was behinderten Menschen die Vorzugsstimmenvergabe erleichtert. Ziffern sind beispielsweise für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen einfacher zu schreiben als ganze Namen, insbesondere wenn sie so kompliziert sind wie mein eigener“, hält Huainigg abschließend fest.

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