ÖVP Verhandlungspositionen im Bereich Gleichstellung bleiben unverändert

Die Verhandlungen zur Bildung einer Regierung zwischen ÖVP und Grünen sind am 16. Februar 2003 gescheitert, trotzdem könnten einige der ausverhandelten Punkte für die Zukunft wichtig werden. Was hatten ÖVP und GRÜNE vereinbart?

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Magdalena Scharl

Im Bereich Gleichstellung des „Kapitel 5 Menschen mit Behinderung“ wurde wesentliche Punkte vereinbart. Die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, zeigte sich über das gemeinsame Verhandlungsergebnis mit der ÖVP erfreut. „Ein schwarz-grünes Regierungsprogramm hätte interessante Perspektiven für unser Land gehabt“, so ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat, die diese Punkte mit Haidlmayr ausverhandelt hat.

Wie berichtet brachte am 19. Februar 2003 der Gleichstellungskonvoi die Forderungen der „Bewegung Artikel 7“ zum Bundeskanzleramt.

Anlässlich dieser Übergabe sprach Rauch-Kallat auch über das mit den GRÜNEN vereinbarte Kapitel: „Ich werde dieses Kapitel unverändert einbringen in die weiteren Verhandlungen; ich habe schon für mich beschlossen, dass das unsere Ausgangsbasis ist für die weiteren Verhandlungen ist.“

Wir wollen daher das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen („Kapitel 5 Menschen mit Behinderung“) zwischen der ÖVP und den GRÜNEN im Bereich Gleichstellung im Detail aufzeigen.

Ein Behindertengleichstellungsgesetz muß gründlich vorbereitet werden. Es wurde daher festgehalten: „Zur Vorbereitung eines solchen Gesetzes wird im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Experten der österreichischen Behindertenbewegung eingerichtet.“

Da die Verhandlerinnen aber für heuer ein Ergebnis anstrebten wurde vereinbart: „Die Bundesregierung verpflichtet sich, im Jahr der Behinderten 2003 ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorzulegen. Darin wird ein Diskriminierungsverbot und die Gewährleistung seiner rechtlichen Durchsetzung festgelegt.“

Viele Diskriminierungen behinderter Menschen stehen in derzeit geltenden Gesetzen. Um rasch Novellen zu erreichen kam man überein: „Zusätzlich sollen in Form eines Bündelgesetzes auf der Basis der Ergebnisse 1999 der Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes die dort festgehaltenen Gesetzesmaterien hinsichtlich bestehender Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen neu geregelt werden.“

Folgende Punkte wurden als wichtige Inhalte eines Behindertengleichstellungsgesetzes aufgezählt:

  • Durchforstung sämtlicher Berufsausbildungs-, Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln im Hinblick auf Diskriminierungen.
  • Der Bund verpflichtet sich zur barrierefreien Bauweise aller Bundeseinrichtungen (inkl. BIG) und Straßen im Zuge von Neu-, Um-, Zubauten und bei Sanierungen sowie auf die barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel hinzuwirken.
  • Alle vom Bund geförderten oder finanzierten öffentlichen Einrichtungen werden bei Neu-, Zu- und Umbauten oder Sanierungen barrierefrei nutzbar gemacht. Das gilt auch für den öffentlichen Verkehr.
  • Barrierefreier Zugang zum e-government ist zu gewährleisten.
  • Förderung des Behindertensports durch die Sicherstellung finanzieller Mittel.

Ein weiterer vereinbarter Punkt war: „Rechtliche Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache.“

Für die Behindertenbewegung besteht nun die Möglichkeit die Qualität der in Zukunft abgeschlossenen Koalitionsvereinbarungen an den oben erwähnten Vereinbarungen der gescheiteren ÖVP-GRÜNEN Koalitionspapieren zu messen.

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