Staatssekretär Finz will schon wieder Menschen mit Behinderung zur Kasse bitten
Viele Menschen mit Behinderung kennen das „Ich-bin-für-Dich-nicht-zuständig-Spiel“: Sie werden so lange im Kreis geschickt, bis sie keine Energie mehr haben, die ihnen zustehenden Leistungen einzufordern. Mit der Begründung „Behinderung ist eine Querschnittmaterie“ werden Menschen mit Behinderung in diesem Land häufig zu Opfern des Behördendschungels, weil kein Amt für sie und ihre Fragen und Probleme zuständig ist.
Lediglich die Leistungen und die Zuständigkeiten der Bundessozialämter sind klar und sogar österreichweit einheitlich geregelt – was bei den Leistungen der Länder nicht der Fall ist.
Die letzte Reform vor ca. 18 Monaten hat in diesem Bereich ganz klare Abgrenzungen zwischen den Bundessozialämtern und den Magistraten bzw. Bezirkshauptmannschaften gebracht. Das neue System funktioniert mittlerweile gut: Menschen mit Behinderung finden für viele Fragen in den Bundessozialämtern kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner.
„Natürlich gäbe es vielleicht auch in diesem System da und dort noch sinnvolle Vereinfachungen, aber im wesentlichen leisten die Bundessozialämter und deren MitarbeiterInnen wertvolle Arbeit für Menschen mit Behinderung“ ist Dr. Voget, Präsident des ÖZIV, überzeugt.
Herr Staatssekretär Finz hat bei der Ortung von Doppelgleisigkeiten den falschen Bereich erwischt. „Ich bin mir sicher, dass es z.B. im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung genug zu reformieren gäbe. Vielleicht könnte damit auch sichergestellt werden, dass es für Menschen mit Behinderung leichter wird, einen Arbeitsplatz zu finden“ meint Voget abschließend.
Es gibt aus Sicht der Menschen mit Behinderung und deren VertreterInnen viele Bereiche, in denen eine Reform dringend notwendig und vernünftige Vereinfachungen angebracht wären. So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass die Leistungen der Länder sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach sehr unterschiedlich sind. Das erweckt den Eindruck, dass Betroffene in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel „wert“ sind.
Derartige Ungleichbehandlungen sind bei den Bundessozialämtern ausgeschlossen, weil es einheitliche Gesetze und eine österreichweit koordinierte Vorgangsweise gibt. Damit ist auch sichergestellt, dass sinnvolle Abstimmung und Weiterentwicklung gegeben sind und Menschen mit Behinderung eine möglichst bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Natürlich sind alle Betroffenen für Verbesserungen offen.
Es muss allerdings sichergestellt sein, dass damit der qualitative Aspekt und nicht ausschließlich der finanzielle gemeint ist. Behinderte Menschen haben in den letzten Jahren ausreichende Beiträge zur Erreichung eines Nulldefizits geleistet. Die Gründe für dessen Nichterreichung müssen wohl in ganz anderen Bereichen liegen.