ÖZIV Bundesverband: Bundesländer können sich nicht aus Verantwortung stehlen

Alle Jahre wieder begehen wir am 3. Dezember den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“. Jedes Jahr wieder weisen der ÖZIV Bundesverband und andere Behindertenorganisationen an diesem Tag auf Versäumnisse in der Behindertenpolitik und die mehr als schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Land hin.

Rudolf Kravanja
Lukas Ilgner

Mit überschaubarem Erfolg: „Wichtige Vorhaben werden aufgeschoben, Verhandlungen in die Länge gezogen oder scheitern an der Kooperation der Bundesländer!“, ärgert sich Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV Bundesverbands und ergänzt:

„Wenn es um gute und zukunftsorientierte Lösungen geht, die das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern sollten, können sich die Bundesländer nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.“ Genau das passiere aber in regelmäßigen Abständen immer wieder, so der ÖZIV-Präsident.

Persönliche Assistenz ist Basis für selbstbestimmtes Leben

Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz essenziell, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können – die Regelungen sind in den Bundesländern jedoch höchst unterschiedlich. Mit der Harmonisierungsrichtlinie zur Persönlichen Assistenz ist dem Ministerium ein wichtiger Schritt gelungen.

ÖZIV-Präsident Kravanja: „Umso unverständlicher ist daher, dass einzelne Bundesländer das Thema auf die lange Bank schieben oder sogar ankündigen, sich bei der Harmonisierung nicht beteiligen zu wollen. Es kann nicht sein, dass hier Partei-Politik auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen gemacht wird. Den Demonstrations-Aufruf des Österreichischen Behindertenrats für den 6. Dezember vor dem Wiener Rathaus unterstützen wir deshalb aus voller Überzeugung!“

Insgesamt weist der ÖZIV Bundesverband zum Internationalen Aktionstag darauf hin, dass es einer ausreichenden und vor allem gesicherten Finanzierung von inklusionsfördernden Maßnahmen bedarf – dies auch in Hinblick darauf, dass Versäumnisse bei der Inklusion auch volkswirtschaftlichen Schaden (Arbeitslosigkeit, Sozialleistungen etc.) nach sich ziehen können.

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