Funktionierendes Finanzierungsmodell für den ATF (Ausgleichstax-Fonds dringend notwendig

Ein genauerer Blick auf das kürzlich präsentierte Budget gestaltet sich für die Rechte sowie die Situation von Menschen mit Behinderungen – trotz einiger positiver Punkte – überwiegend negativ.
„Bereits in unserer Presse-Info vom 11. April 2025haben wir uns klar positioniert und gefordert, dass Menschen mit Behinderungen nicht die Leidtragenden von Spar-Maßnahmen sein dürfen. Leider müssen wir nun etliche Rückschritte feststellen – die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention rückt damit in noch weitere Ferne“, stellt der kürzlich wiedergewählte Präsident des ÖZIV Bundesverbands, Rudolf Kravanja, enttäuscht fest.
Kürzungen bei arbeitsmarktpolitischen Angeboten volkswirtschaftlich nicht sinnvoll
Als besonders problematisch sieht der ÖZIV Bundesverband beispielsweise die Einschnitte beim Thema „berufliche Inklusion“. Hier wird das Finanzierungsvolumen um rund 35 Mio. Euro oder 11.000 Förderfälle reduziert.
„Bei bereits jetzt deutlich überproportionalem Steigen der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen und dem Wissen, dass diese Personengruppe im Schnitt drei Mal so lange in Arbeitslosigkeit verbleibt wie nicht von einer Behinderung oder chronischen Erkrankung betroffene Personen, wird dieser Schuss wohl nach hinten los gehen! Hier vermeintlich gespartes Geld wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen höheren Mehrkosten-Effekt bei Arbeitslosengeld und Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik erzeugen“, so ÖZIV-Präsident Rudolf Kravanja.
„Darüber hinaus fallen Personen, die so ihren Arbeitsplatz verlieren oder deutlich später den Schritt zurück in den Arbeitsmarkt schaffen als „Einzahler“ ins System weg! Jeder in diesem Bereich investierte Euro bewirkt positive Arbeitsmarkteffekte und fließt doppelt und dreifach in den Staatshaushalt zurück.
Deshalb fordern wir endlich ein funktionierendes und adäquates Finanzierungsmodell für den Ausgleichstax-Fonds (ATF)! Das ist im Sinne der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Arbeitsmarkt aber auch volkswirtschaftlich betrachtet ein Gebot der Stunde!“
Als positiv beurteilt der ÖZIV Bundesverband, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin geringfügig zum Arbeitslosengeld dazuverdienen dürfen. „Das haben wir in den letzten Monaten mehrfach gefordert und freuen uns, dass die Argumente letztendlich berücksichtigt wurden“, meint Rudolf Kravanja.
Einen massiven Rückschritt in Hinblick auf ein selbstbestimmtes Leben sieht der ÖZIV Bundesverband allerdings im Hinblick auf das Erwachsenenschutzrecht.
„Viele der bereits erreichten Fortschritte im Erwachsenenschutzrecht werden damit zunichte gemacht. Dass das Thema Selbstbestimmung so wenig ernstgenommen wird, ist nach den Verbesserungen der letzten Jahre mehr als enttäuschend!“, so der ÖZIV-Präsident abschließend.