ÖZIV Bundesverband fordert Inklusionsgeld für Menschen mit Behinderungen

Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen sind bei der Neu-Ordnung des Pflege-Themas entsprechend zu berücksichtigen

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Die Bundesregierung hat das Thema „Pflege“ zu einem Hauptthema für das Jahr 2020 erklärt.

Nachdem erste Absichtserklärungen bekannt geworden sind, erscheint es verwunderlich, dass der Bezieherkreis der „Menschen mit Behinderungen“ bisher in der öffentlichen Diskussion wenig bis gar nicht vorkommt.

Es steht daher zu befürchten, dass relevante Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Der ÖZIV war seinerzeit Anfang der 1990er Jahre maßgeblich an der Einführung des Pflegegeldes beteiligt und drängte jahrelang auf die schließlich im vergangenen Jahr beschlossene Valorisierung des Pflegegelds zur Verhinderung des laufenden Wertverlusts.

Angesichts der geplanten Neuregelung des Themenkomplexes fordert der ÖZIV Bundesverband:

  • Der in §4a Bundespflegegesetz definierte Personenkreis muss, um Bedarfsgerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, aus den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen herausgelöst und in ein „Inklusionsgeld“ umgewandelt werden.
  • Zwar wurde – wie schon erwähnt – die Valorisierung des Pflegegeldes 2019 beschlossen. Es bedarf aber noch einer einmaligen Anhebung aller Stufen in Höhe von einem Drittel des aktuellen Wertes zum Ausgleich des seit Bestehen des Pflegegeldes eingetretenen Wertverlusts.
  • Pflegende Angehörige sind insbesondere durch folgende Maßnahmen zu entlasten: Ausbau der sozialrechtlichen Absicherung, Schaffung finanzieller Absicherung im Bedarfsfall um ein entsprechendes Einkommen erzielen zu können, Schaffung von Beratungsstellen nach dem Peer-Ansatz.
  • Es gilt eine bedarfsgerechte österreichweit einheitliche persönliche Assistenz zu schaffen.
  • Die erforderlichen Bedarfsstunden in den Pflegegeldstufen 1 und 2 sind wieder auf die ursprüngliche Höhe zurückzusetzen.

ÖZIV-Generalsekretär Rudolf Kravanja betont, dass die Finanzierung der Pflege eine staatliche Aufgabe bleiben muss.

Der ÖZIV Bundesverband fordert abschließend im Sinne der Partizipation jedenfalls, an der von Bundesminister Anschober angekündigten „Taskforce Pflege“ mit seiner Expertise zu behindertenrelevanten Aspekten des Pflegethemas mitzuwirken.

„Schließlich kennen wir die Sorgen und Ängste unserer Zielgruppe – nämlich der Menschen mit Behinderungen – ganz genau, wenn es um das Thema Pflege geht“, so Rudolf Kravanja. „Viele fragen sich, wo sich das Thema ‚persönliche Assistenz‘ in der öffentlichen Pflegediskussion wiederfindet. Deswegen fordern wir als Interessenvertretung der betroffenen Personen nach dem Prinzip ’nichts über uns ohne uns‘ immer auf Augenhöhe eingebunden zu werden!“

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