Finanzielle Unterstützung darf nicht durch Sachleistungen ersetzt werden

Anlässlich des „Tags der Pflege“ fordert der ÖZIV Bundesverband, dass bei der dringend anstehenden Pflegereform die Bedarfssituationen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden.
In letzter Zeit dreht sich alles um den „Pflegenotstand“ sowie das Berufsbild in der Pflege. Menschen mit Behinderungen, die von einer allfälligen Reform massiv betroffen sein werden, kommen in der öffentlichen Diskussion derzeit so gut wie nicht vor.
„Wir haben große Sorge, dass auf die Bedarfssituationen von Menschen mit Behinderungen bei der Pflegediskussion vergessen wird“, befürchtet Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV Bundesverbands.
Der ÖZIV war seinerzeit Anfang der 1990er Jahre maßgeblich an der Einführung des Pflegegeldes beteiligt und drängte jahrelang auf die Valorisierung des Pflegegelds zur Verhinderung des stetigen Wertverlusts. „Wenigstens diese Valorisierung wurde letztlich durchgesetzt.“, so ÖZIV-Präsident Rudolf Kravanja.
Finanzielle Unterstützung erhalten
Die Finanzierung der Pflege muss staatliche Aufgabe bleiben. „Sachleistungen können direkte finanzielle Unterstützung jedenfalls nicht ersetzen“, erteilt der ÖZIV Präsident Überlegungen in diese Richtung eine klare Absage.
Bei Menschen mit Behinderungen herrsche diesbezüglich große Verunsicherung. Es gelte weiters im Rahmen der Reform die Schaffung einer bedarfsgerechten österreichweit einheitlichen persönlichen Assistenz zu berücksichtigen.
„Wir fordern, dass Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich gehört werden und Behindertenorganisationen im Sinne der Partizipation entsprechend eingebunden werden. Schließlich kennen wir die Sorgen und Ängste unserer Zielgruppe, wenn es um das Thema Pflege geht“, so Rudolf Kravanja abschließend.
Binder Maria,
14.05.2022, 14:43
Auf keinen Sachleistungen, Pflegegeld muss erhalten bleiben !!!!!