ÖZIV Bundesverband zum Start der „Taskforce Pflegereform“

Spezielle Bedarfslagen von Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen – Forderung nach Inklusionsgeld

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ÖZIV

Im Zuge der geplanten Pflegereform sind die politischen Diskussionen bereits im Gange. Das Sozialministerium hatte in diesem Zusammenhang im Sommer eingeladen, Stellungnahmen und Forderungen zum Themenkomplex Pflege einzubringen.

Der ÖZIV Bundesverband hat dies in ausführlicher Form getan und hofft auf entsprechende Berücksichtigung zum Wohle von Menschen mit Behinderungen.

Bisher gab es bereits viele interessante Diskussionsbeiträge und gute Vorschläge von wichtigen Stakeholder*innen und politischen Entscheidungsträger*innen, aber insgesamt erscheint es verwunderlich, dass der Bezieher*innenkreis der „Menschen mit Behinderungen“ bisher in der öffentlichen Diskussion wenig bis gar nicht vorkamen.

Umso wichtiger ist es, dass Bundesminister Rudi Anschober am 20. Oktober 2020 im Rahmen der Kick-Off-Veranstaltung zur Pflegereform die Gruppe der Menschen mit Behinderungen gesondert angesprochen hat und ÖZIV-Präsident Herbert Pichler die Anliegen in der politischen Strategiegruppe zur Pflegereform persönlich vertreten wird.

Der ÖZIV war seinerzeit Anfang der 1990er Jahre maßgeblich an der Einführung des Pflegegeldes beteiligt und drängte jahrelang auf die schließlich im vergangenen Jahr beschlossene Valorisierung des Pflegegelds zur Verhinderung des stetigen Wertverlusts.

Der ÖZIV Bundesverband bekräftigt seine schon im Frühjahr getätigten Forderungen:

  • Der in §4a Bundespflegegesetz definierte Personenkreis muss, um Bedarfsgerechtigkeit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, aus den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen herausgelöst und in ein „Inklusionsgeld“ umgewandelt werden.
  • Zwar wurde – wie schon erwähnt – die Valorisierung des Pflegegeldes 2019 beschlossen. Es bedarf aber noch einer einmaligen Anhebung aller Stufen in Höhe von einem Drittel des aktuellen Wertes zum Ausgleich des seit Bestehen des Pflegegeldes eingetretenen Wertverlusts.
  • Pflegende Angehörige sind insbesondere durch folgende Maßnahmen zu entlasten: Ausbau der sozialrechtlichen Absicherung, Schaffung finanzieller Absicherung im Bedarfsfall um ein entsprechendes Einkommen erzielen zu können, Schaffung von Beratungsstellen nach dem Peer-Ansatz.
  • Es gilt eine bedarfsgerechte österreichweit einheitliche persönliche Assistenz zu schaffen.
  • Die erforderlichen Bedarfsstunden in den Pflegegeldstufen 1 und 2 sind wieder auf die ursprüngliche Höhe zurückzusetzen.

ÖZIV-Präsident Herbert Pichler betont zudem nachdrücklich, dass die Finanzierung der Pflege eine staatliche Aufgabe bleiben muss.

Abschließend freut sich der ÖZIV Bundesverband, dass Behindertenorganisationen im Sinne der Partizipation innerhalb der „Taskforce Pflege“ eng eingebunden werden. „Schließlich kennen wir die Sorgen und Ängste unserer Zielgruppe – nämlich der Menschen mit Behinderungen – ganz genau, wenn es um das Thema Pflege geht.“, so Herbert Pichler.

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Ein Kommentar

  • Meines Wissens nach wurde das Pflegegeld-Gesetz von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung initiiert und nicht vom ÖZIV. In der Sache spielt das zwar keine Rolle, es soll zusammen gearbeitet werden, damit am Ende etwas Gescheites dabei für Menschen mit Behinderungen herauskommt. Vielleicht „verschwinden“ dann weniger Menschen mangels Alternativen in einem Pflegeheim oder einer Behinderteneinrichtung.