ÖZIV: Drei Petitionen auf dem Weg

Forderungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung

 Hedi Schnitzer, Klaus Voget und Karin Stöckler mit Petition
ÖZIV

ÖZIV wirbt um Unterschriften, um eine parlamentarische Behandlung des Pflegegeldes, der steuerlichen Freibeträge und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu erzwingen. Die Petitionen können auch online unter www.oeziv.org unterzeichnet werden.

Zwar hat die Republik Österreich die UN Konvention für Menschen mit Behinderung ratifiziert, „doch den Verpflichtungen, die damit einhergehen, kommt der Staat nicht in ausreichendem Maß nach“, erklärt ÖZIV Präsident Klaus Voget. Die Konvention besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, einen angemessenen Lebensstandard sowie die stetige Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu fördern.

„Trotz zahlloser Gespräche mit den verantwortlichen Stellen ist es nicht gelungen, Verbesserungen zu erzielen. Deshalb legen wir nun drei Petitionen auf, um eine parlamentarische Behandlung der Materie notfalls zu erzwingen“, so Voget.

1) Anpassung der steuerlichen Freibeträge

Steuerliche Freibeträge sind ein gutes Lenkungsinstrument. Dies zumindest so lange, wie sie laut UN Konvention dazu beitragen, einen angemessenen Lebensstandard von Menschen mit Behinderung zu fördern.

„Dadurch, dass die Freibeträge aber nicht an die Preisentwicklung, sprich Inflation, angepasst werden, geht der Wert sukzessive verloren. Gegen diese Form der Diskriminierung richtet sich unsere erste Petition“, erklärt Präsident Voget.

Freibeträge spielen in viele Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung hinein – sei es zur Sicherung des Lebensstandards, zur Sicherung der persönlichen Mobilität, bei der Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung oder auch bei der Krankendiätverpflegung.

„Egal welchen der genannten Bereiche wir uns ansehen, wenn die Freibeträge nicht an die Preisentwicklung angepasst werden, kann es zu keiner Verbesserung der Lebensbedingungen kommen. Und das ist nicht im Sinne der UN Konvention“, meint der ÖZIV Präsident.

„Nehmen wir exemplarisch den Artikel 20 der UN Konvention“, ergänzt Karin Stöckler, Landesobfrau des ÖZIV Vorarlberg. Dieser besagt, dass Menschen mit Behinderung die persönliche Mobilität zu erschwinglichen Kosten zu ermöglichen ist. „Wenn mein Freibetrag für das eigene KFZ oder die Taxirechnungen bei steigenden Preisen nicht erhöht werden würde, dann hätte ich auf längere Sicht nichts mehr davon, weil der Freibetrag einfach „aufgefressen“ wird. Dieselben Überlegungen gelten vollinhaltlich auch für alle übrigen steuerlichen Freibeträge, die Menschen mit Behinderung gewährt werden.

2) Valorisierung des Pflegegeldes

1993 war der ÖZIV an vorderster Front als Kämpfer für die Einführung des Pflegegeldes beteiligt. „Nun, 16 Jahre später, müssen wir uns wieder an die Spitze einer Bewegung setzen, um für die längst fällige Reform des Pflegegeldes zu kämpfen“, beschreibt ÖZIV Präsident Voget das Anliegen der zweiten Petition. Seit Einführung des Pflegegeldes wurden die jeweiligen Richtsätze erst drei Mal angepasst, sprich erhöht. Inflationsbedingt entspricht diese Vorgehensweise einem Realverlust von rund 20 Prozent, je nach Pflegegeldstufe.

„Da das Pflegegeld aber den Zweck hat, einen Zuschuss zu den pflegebedingten Mehraufwendungen zu leisten, ist die fehlende Anpassung so nicht länger hinzunehmen“, erklärt Voget. Im Pflegegeldgesetz ist klar und deutlich ausgeführt, dass das Pflegegeld helfen soll, die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern, sowie die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten und bedürfnisorientierten Leben des Einzelnen zu verbessern. Weiters besagt es, dass der pflegebedürftige Mensch einen Anspruch auf eine dem allgemeinen Standard angemessene, menschengerechte Lebensführung hat. „Hier muss natürlich die Frage erlaubt sein, wie all diese hohen Ansprüche erfüllt werden sollen, wenn das Pflegegeld tatsächlich immer weniger wert wird“, empört sich Karin Stöckler.

„Die einzige Lösung“, so Klaus Voget, „ist, dass die jährliche wertgesicherte Anpassung des Pflegegeldes gesetzlich festgeschrieben wird. Und dafür kämpfen wir mit unserer Petition.“

3) Abänderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes

Mit dem 2006 in Kraft getretenen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde ein wesentlicher Meilenstein in der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung gesetzt. Erstmals wurde es damit möglich, gesetzlich gegen Diskriminierungen vorzugehen. „Das Gesetz regelt zwar den Schadenersatz bei Diskriminierungen, sieht aber keine Regelungen zur Beseitigung der Barrieren vor“, zeigt ÖZIV Präsident Voget die Schwäche des Gesetzes auf. Damit steht das Gesetz aber in Widerspruch zum Artikel 9 der UN Konvention. Denn in diesem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, und somit auch Österreich, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren zu treffen.

„Mir hilft ja eine Schadenersatzzahlung nicht wirklich, wenn ich dann weiterhin z.B. nicht in ein Geschäft einkaufen gehen kann“, erklärt die Vorarlberger ÖZIV Obfrau Karin Stöckler den kleinen, aber bedeutenden Unterschied. „Eigentlich müsste der Gesetzgeber ja von sich aus tätig werden, um das Gesetz an die UN Konvention anzupassen. Mit unserer Petition wollen wir sicherstellen, dass er auch wirklich nicht vergisst“, so ein launiger ÖZIV Präsident Voget.

Erste Petition im ersten Quartal 2010 ins Parlament

Petitionen sind im Gegensatz zu Volksbegehren an keinen zeitlichen Rahmen gebunden. Um eine Befassung im Parlament zu erwirken, sind aber mindestens 500 Unterschriften notwendig. „Wir denken, dass das Erreichen der notwenigen Unterstützungserklärungen für den ÖZIV kein Problem darstellt. Intern haben wir uns das Ziel gesetzt, dass für jede Petition mindestens 5.000 Unterschriften gesammelt werden sollen, um unseren Anliegen noch mehr Gewicht zu geben“, erklärt ÖZIV Geschäftsführerin Hedi Schnitzer. „Die erste Petition soll jedenfalls im ersten Quartal 2010 eingebracht werden.“ Welche dies sein wird, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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