ÖZIV erfreut über einstimmigen Beschluss des Inklusionspakets

Verdoppelung der finanziellen Mittel für Inklusion am Arbeitsmarkt

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ÖZIV

Der ÖZIV Bundesverband, Verein für Menschen mit Behinderungen, freut sich über den einstimmigen Beschluss des Inklusionspakets in der letzten Nationalratssitzung dieser Legislaturperiode. Es bringt wesentliche Verbesserungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Der ÖZIV Bundesverband dankt den Parteien, dass sie den Weg für umfangreiche Verbesserungen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen freigemacht haben.

Eingebracht wurde das Paket von der SPÖ durch die SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig. Nunmehr wurde das Paket einstimmig von allen Parteien beschlossenen.

Im Paket enthalten ist beispielsweise eine Verdoppelung der finanziellen Mittel auf 90 Millionen Euro für Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. Zudem soll dieser Betrag jährlich valorisiert werden.

„Wir halten das für eine sehr wichtige Maßnahme, denn die Arbeitslosenzahlen zeigen, dass der aktuelle Aufschwung am Arbeitsmarkt bei Menschen mit Behinderungen noch nicht ankommt.“ sagt Dr. Klaus Voget, Präsident des ÖZIV Bundesverbands, „Wir freuen uns über jede Maßnahme, welche die berufliche Inklusion fördert und dazu beiträgt, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen zu können.“

Weiters im Paket enthalten: verbessert wird der Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen – der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, soll durch eine Aufstockung des Budgets gestärkt werden.

Zudem werden dem Behindertenanwalt sowie dem Klagsverband die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage eingeräumt und dieses Instrumentarium insgesamt aufgewertet. Große Kapitalgesellschaften können demnach nun auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden.

Ebenso ist die Verankerung eines individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf Unterlassung einer Belästigung enthalten. „Das Inklusionspaket beinhaltet somit eine Reihe von Maßnahmen, die wichtige Schritte auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben bedeuten.“ resümiert Dr. Klaus Voget über das beschlossene Paket.

„Dass alle Parteien die Notwendigkeit für Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erkannt und dem Inklusionspaket einstimmig zugestimmt haben, stimmt uns vorsichtig positiv für die Zukunft.“

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