ÖZIV: Heftige Kritik an der Wiedereinführung des AMS-Algorithmus

AMS wird stark umstrittenen Algorithmus weiter fortsetzen

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Wie kürzlich bekannt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid der Datenschutzbehörde, der den umstrittenen AMS-Algorithmus ursprünglich gestoppt hatte, wieder aufgehoben.

Der AMS-Algorithmus bedeutet für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Verschlechterung am Arbeitsmarkt. Zünglein an der Waage war die Verwendung von personenbezogenen Daten wie Alter, Geschlecht, Wohnort, Karriere und Ausbildung durch das AMS. Daraus errechnet ein Programm die Chancen für eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt und stufte diese als hoch, mittel oder niedrig ein.

Dies wurde von ÖZIV-Präsident Herbert Pichler bereits vielfach aufs heftigste kritisiert.

Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung, Menschen nur aufgrund von Merkmalen zur kategorisieren. Dass die Datenschutzbehörde die Nutzung des AMS-Algorithmus untersagt hat, war für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine große Erleichterung.

Das Diskriminierungspotenzial bei der Gruppe Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen ist dabei besonders hoch. Sie werden durch das Kriterium „gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen“ automatisch in jene Kategorie eingeteilt, in der es die allerwenigsten Förderungen gibt, so die Befürchtungen.

Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderungen schon vor der Covid 19-Pandemie überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen waren. Mit einer Wiedereinführung des AMS-Algorithmus werden sich die Chancen von Menschen mit Behinderungen nochmals deutlich verschlechtern jene Unterstützungen vom AMS zu bekommen, die für einen Wiedereinstieg dringend erforderlich sind.

Sollte gegen diesen Rechtsspruch nicht noch eine Beschwerde eingereicht oder eine Revision erfolgen, wird der Algorithmus mit all seiner Härte im AMS wieder eingeführt.

Herbert Pichler schämt sich bereits heute, wenn er beim nächsten Mal in Genf bei der UNO berichten muss, dass sich die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Österreich nicht entsprechend der UN-Konvention verbessern, sondern im Gegenteil das Arbeitsmarktservice Menschen mit Behinderungen mit Hilfe des Algorithmus mehr denn je systematisch diskriminiert.

Herbert Pichler dazu: „Ich bin heute schon gespannt wie das AMS auf eine Beschwerde der UNO an die Republik Österreich reagieren wird.“

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2 Kommentare

  • Habe gerade den Bericht der AK OÖ ins Facebook gestellt und kommentiert. Werde diesen Beitrag der Behindertensprecherin der SPÖ senden.

  • Wenigstens kann das AMS nun nicht mehr abstreiten, dass es Arbeitssuchende „blickbestimmend“ schon seit Jahrzehnten va. nach dem „Äusseren“ kastenartig kategorisiert, daraus eine hinterfotzige Brandzeichenwerkstätte betreibt und anhand rassistischer Vorurteile Menschen gezielt benachteiligt und aus dem Erwerbsleben ausstösst.
    Wann wird dieses „Service“ endlich in den ewigen Lockdown geschickt?
    Und diese AMS-Verbrecher (racism is a crime!) zur Rechenschaft gezogen?