ÖZIV: In NÖ droht Bruch der Verfassung

Mindestsicherungsgesetz darf so nicht beschlossen werden

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Der ÖZIV fordert alle politischen Entscheidungsträger in Niederösterreich dringend auf, vom Beschluss der Novelle des NÖ Mindestsicherungsgesetzes am 3. Oktober abzusehen.

Die im Gesetz vorgesehene Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen stellt einen Bruch der Verfassung dar und verstößt gegen die Grundrechte.

Die komplette Stellungnahme des ÖZIV zur geplanten Änderung finden Sie hier.

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