ÖZIV kritisiert Rückschritte im OÖ Bautechnikgesetz

Angebliche Einsparungen gehen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
BilderBox.com

Rampen mit einer Steigung von zehn statt sechs Prozent, geringere Bewegungsflächen in Wohnhäusern, Einschränkung des öffentlichen Raums für Menschen mit Behinderungen – das sind die wesentlichsten Rückschritte im neuen Baurecht, das am Donnerstag im oberösterreichischen Landtag beschlossen werden soll. Ein klarer Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in der Barrierefreiheit als Menschenrecht festgeschrieben ist.
Es war ein langer Weg bis das Prinzip Barrierefreiheit endlich Eingang in österreichische Gesetze und Normen gefunden hat. Seit Mitte der 90er Jahre war ein Verbesserungsprozess zu beobachten. Ein Beispiel dafür sind die OIB-Richtlinien, die als Basis der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften dienen. Jetzt gibt es deutliche Rückschritte in einzelnen Bundesländern: nach Vorarlberg wird nun auch in Oberösterreich ein Baurecht zu Lasten von Menschen mit Behinderungen beschlossen.
Lifte werden im geförderten Wohnbau erst ab dem 3. Obergeschoß gebaut, Bewegungsflächen in Wohnhäusern verkleinert und unüberwindbare Rampen installiert. Gaststätten müssen nach der neuen Regelung erst ab einer Größe von 25 Sitzplätzen barrierefrei gestaltet sein. Wenn Menschen mit Behinderungen derart vom sozialen Raum ausgeschlossen werden, ist das menschenrechtlich bedenklich und ein Fall für den Monitoringausschuss und die Volksanwaltschaft!
Argumentiert werden diese Verschlechterungen, die zu Lasten von Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kindern und vielen älteren und alten Menschen gehen, mit angeblichen Kosteneinsparungen. Das ist angesichts der demografischen Entwicklung sehr kurzsichtig und wird teure Adaptierungsarbeiten nach sich ziehen. Denn in einigen Jahren wird der Bedarf an barrierefreien Wohnmöglichkeiten explodieren. Die Verschlechterung widerspricht aber auch geltenden Gesetzen und Vereinbarungen, allen voran der UN-Konvention.

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0 Kommentare

  • Abgesehen von dieser betrüblichen und befremdlichen Vorgangsweise glänzt Oberösterreich generell auch in anderen Belangen mit kritikwürdigem und befremdlichem sowie ausserordentlich kurzsichtigem Verhalten. Bedenkt man die Tatsache, wonach es zum Zwecke der Einsparung auch die Vorgabe seitens des Spitalserhalters gab, wonach lediglich in 5 % der Fälle unbestritten viel länger haltbare Hüftprothesen zum Einsatz gebracht werden dürfen/durften? Vielleicht wurde schon ein Wurden daraus, denn in diese Diskussion, hat sich sogar der amtierende Gesundheitsminister, Alois Stöger, eingeschaltet und als ausserordentlich wichtig und wertvoll erachte ich auch die Tatsache, dass auch auf Ö3 darüber berichtet wurde. Also, demnach werden in OÖ nicht nur bereits behinderte Menschen, sondern auch jene, denen man eine Behinderung (Gehbehinderung) in Zusammenschau mit den Möglichkeiten, die das 21. Jahrhundert bietet, ersparen könnte, benachteiligt. Na, ich bin ja eine unverbesserliche Optimistin: Vielleicht wurde zumindest diese Geisteshaltung einer Korrektur zugeführt.

  • Oberösterreichische Politik ist kurzsichtig, ignorant, menschenverachtend bzw. menschenrechtsverletzend! Es ist echt eine Sauerei, dass sowas bei so vielen Gesetzen und -bestimmungen, wie Bundes-Verfassungsbestimmungen, ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Anti-Diskriminierungsgesetze und eine UN-BRK möglich ist! Als davon betroffene Oberösterreicherin fühle ich mich mehr als vera…..!