ÖZIV: Massive Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Forderungen anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen.

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ÖZIV

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember weist der ÖZIV Bundesverband, Verein für Menschen mit Behinderungen, darauf hin, dass es bezüglich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich noch massive Defizite gibt. Von der Politik fordert der ÖZIV, möglichst rasch die überfälligen Schritte zu setzen.

Die letzte Legislaturperiode war mit dem einstimmigen Beschluss des „Inklusionspakets“ durch alle Parlamentsparteien für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen positiv ausgelaufen. Der ÖZIV hofft, dass die partei-übergreifende Zusammenarbeit in diesem Sinn konstruktiv weitergeführt wird, um weitere Fortschritte für Menschen mit Behinderungen zu erreichen bzw. Verschlechterungen zu vermeiden.

Die Aufgaben-Palette ist vielfältig: eines der wichtigsten Anliegen ist nach wie vor die Verbesserung der Arbeitsmarkt-Chancen für Menschen mit Behinderungen – denn bei ihnen kommt die Erholung auf dem Arbeitsmarkt leider noch nicht an. Ein vernünftiges Einkommen ist jedoch Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft.

Dazu wäre es beispielsweise sinnvoll, im AMS rasch eine eigene Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ zu schaffen. Des Weiteren ist es mehr als überfällig, dass die Beschäftigten in den Werkstätten reguläre Arbeitsverhältnisse samt Pensionsversicherung erhalten und nicht nur ein Taschengeld.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und in der Freizeit müssen deutlich ausgebaut sowie bundesweit einheitlich geregelt werden. Das Ziel muss es sein, dass Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich die gleichen Chancen wie alle Menschen vorfinden. Welche Leistungen jemand bekommt, darf nicht vom Wohnort abhängen.

Thema Barrierefreiheit: Durch die Lockerung von Bauvorschriften hat sich die Barrierefreiheit zuletzt teilweise sogar verschlechtert. Die Umsetzung der Barrierefreiheit im baulichen Bereich bleibt jedenfalls eine wichtige Forderung.

Ganz oben auf unserer Liste steht die Forderung nach der Festschreibung der Valorisierung des Pflegegeldes. Dieses wurde 1993 eingeführt und hat seitdem durch Nichtanpassung an die Lebenshaltungskosten etwa 25 Prozent an realem Wert verloren. Auch bezüglich des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Nachschärfung und Konkretisierung der dringend notwendigen Schritte unabdingbar.

Nicht zuletzt muss auch die De-Institutionalisierung vorangetrieben und die Inklusion im Schulwesen ausgebaut werden. Diese Maßnahmen würden auch dazu beitragen, dass sich das Bild von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft endlich verändert. „An unserem Ziel einer „inklusiven Gesellschaft“ OHNE Barrieren halten wir auch in Zukunft fest und werden uns dafür mit aller Kraft weiter einsetzen.“ so ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget.

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Ein Kommentar

  • Liebe alle,

    Ich erinnere daran, dass unser Parlament die UN-Konvention mit der Feststellung ratifiziert hat, deren Forderungen seien von Österreich bereits „weitestgehend erfüllt“ worden. Siehe: Österreichischer Nationalrat. Vorblatt zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 564 der Beilagen, XXIII. GP, 2008, http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/RegV/REGV_COO_2026_100_2_449669/COO_2026_100_2_456038.pdf
    Weiters wurde mittels Gesetzesvorbehalt verhindert, dass behinderte Personen sich vor gericht oder in der Verwaltung auf die Konvention berufen können. Es wäre also eine wichtige Forderung an den neuen Nationalrat, diesen Gesetzesvorbehalt aufzuheben