ÖZIV: Pflegegeld muss Geldleistung bleiben

Die vom PVÖ (Pensionistenverband Österreichs) gestern erhobenen Forderungen zum Pflegegeld werden vom ÖZIV ambivalent beurteilt.

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Forderungen wie etwa die Wertanpassung des Pflegegeldes oder leistbare Pflege sind Punkte, die der ÖZIV (Österreichischer Zivil-Invalidenverband) schon lange einfordert.

Andererseits besteht aber der Verdacht, dass es Bestrebungen gibt, das Pflegegeld schleichend in eine Sachleistung umzuwandeln. Dies ist einerseits eine Einschränkung der persönlichen (Wahl-)freiheit des einzelnen Menschen und andererseits ein Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Nur das Pflegegeld als Geldleistung garantiert Menschen mit Behinderungen die Freiheit zu wählen, wie und welche Pflegeleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Allerdings muss das Pflegegeld wertangepasst werden, um Teuerungen abzufangen.

„Nur ein laufend wertangepasstes Pflegegeld ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Eine Umwandlung oder Teilumwandlung des Pflegegeldes in eine Sachleistung widerspricht dem entschieden! „, äußert sich Dr. Klaus Voget – Präsident des ÖZIV und der ÖAR – zum Pflegegeld.

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