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ÖZIV: Pflegegeld muss Geldleistung bleiben

Ungedeckte Schecks und Halbwahrheiten gehen an der Realität und am Willen der Betroffenen vorbei

Bei einem Stundensatz von Euro 50,- bräuchte ein rund-um-die-Uhr pflegebedürftiger Mensch im Monat ca. Euro 35.000,- für den Zukauf von professionellen Betreuungsleistungen. „Einen Betreuungsscheck in dieser Höhe wird es wohl niemals geben. Einen Teil des Pflegegeldes dafür umzuwidmen würde – im Lichte der tatsächlichen Erfordernisse – bedeuten, dass es sich nur um einen ungedeckten Scheck handeln kann“, meint Dr. Klaus Voget, Präsident des ÖZIV.

Die Volkshilfe reagiert auf die Forderungen der behinderten Menschen ganz einfach damit, dass nur mehr von Alten- und Krankenbetreuung die Rede ist. Eine Darstellung, die die Realität nur schemenhaft abbildet. Das Pflegegeld dient ausschließlich dazu, einen Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen abzudecken – Pflege, die Menschen aufgrund ihres Alters und / oder einer Behinderung benötigen. Die Finanzierung des Krankenpflegebereichs kommt aus anderen Quellen – dafür sind vor allem die Krankenkassen zuständig.

Offensichtlich ist man hier bemüht, jene, um die es vor allem geht – nämlich Menschen mit Behinderung – aus der Diskussion herauszuhalten. Weil sie nichts von der Einführung eines Betreuungsschecks halten, welcher komplett an ihren Bedürfnissen vorbeigehen würde.

„Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Volkshilfe zwar offensichtlich ganz gute Geschäfte mit pflegebedürftigen Menschen macht, sich allerdings bei der Forderung nach einer bedürfnisgerechten Weiterentwicklung des Systems nur mehr an die eigenen Bedürfnisse erinnert. Ich bin schon froh, dass es solche Dienstleistungs-Angebote gibt und ich weiß auch, dass es bei den Verantwortlichen immer wieder Sorge um die Finanzierung dieser Angebote gibt. Das darf aber nicht so weit gehen, dass Änderungen im System primär dazu dienen, das eigene Geschäft anzukurbeln. Im Vordergrund müssen wohl immer die Bedürfnisse von uns Betroffenen stehen!“ so Voget abschließend.

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