Logo ÖZIV - macht stark

ÖZIV: Quo vadis Österreich?

ÖZIV total erstaunt über Mangel an politischem Feingefühl

„Am meisten ärgert mich, dass ich soviel Zeit für diverse Verhandlungen in diesem Zusammenhang geopfert habe“, äußert sich Dr. Klaus Voget, Präsident des ÖZIV, zu den neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Schwerarbeiterregelung.

Ergebnis der Verhandlungen war, dass Menschen mit Behinderung ab der Pflegestufe 3 zu den Schwerarbeitern zählen. Um allerdings in den Genuss des Pensionsantritts mit 60 Jahren zu kommen, müssen sie – wie auch andere Schwerarbeiter – 45 Arbeitsjahre nachweisen können. „Eigentlich fällt mir in meinem ganzen Umfeld kein behinderter Mensch ein, der von diesem Vorteil profitieren könnte“, so Voget weiter.

Aufgrund ihrer Biografien, die behinderungsbedingt häufig lange Abwesenheitszeiten vom Arbeitsmarkt aufweisen, ist das Ansammeln von 45 Arbeitsjahren für Menschen mit Behinderung fast unmöglich.

Das „Zugeständnis“ der Regierung, diesen Personenkreis zu den Schwerarbeitern zu zählen, ist also eher eine symbolische Geste denn ein wirkliches Zugeständnis. Dass dieses nun einmal mehr dem Rotstift des Finanzministers zum Opfer gefallen ist, kann schon fast als politische Dummheit bezeichnet werden. Oder auch als Beweis dafür, dass diese Regierung – trotz anderslautender Lippenbekenntnisse – keinerlei Interesse an der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in dieser Gesellschaft hat. Dann könnte diese Maßnahme als zynisch bezeichnet werden.

„Es ist zu befürchten, dass es eine Mischung aus beidem ist“, so Voget abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich