ÖZIV Bundesverband fordert Rechtsanspruch auf Beseitigung von Barrieren und Überarbeitung des Gesetzes
Der 3. Dezember als Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen gibt keinen Anlass zum Feiern. In vielen Bereichen bleibt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention äußerst mangelhaft.
Die diesjährige Staatenprüfung Österreichs vor dem UN-Fachausschuss in Genf hat zu Tage gebracht, worauf Behindertenorganisationen und Expert:innen seit langem mit Nachdruck hingewiesen haben – nämlich, dass die Republik Österreich bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) über die Maßen säumig ist.
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert der ÖZIV Bundesverband daher von der Politik, Behindertenrechte endlich ernst zu nehmen.
Selbst bezüglich der eher unkomplizierten Materie „Barrierefreiheit“ ist die Situation nach wie vor sehr unzufriedenstellend.
„Obwohl das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz bereits seit 17 Jahren in Kraft ist, sind Menschen mit Behinderungen nach wie vor mit unzähligen Barrieren im Alltag konfrontiert“, sagt Rudolf Kravanja, Präsident des ÖZIV Bundesverbands und ergänzt:
Das liegt auch daran, dass das Gesetz in der vorliegenden Form leider zahnlos ist. Darauf haben wir als ÖZIV Bundesverband – aber auch viele andere Interessenvertreter – sehr oft hingewiesen. Menschen, die durch Barrieren im Alltag diskriminiert werden, können zwar Schlichtungen einbringen und eventuell auch vor Gericht ziehen, aber ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Barriere besteht nicht! Deshalb fordern wir dringend die Überarbeitung des Gesetzes!
In den vergangenen Jahren gab es punktuell sogar Rückschritte in Bezug auf Barrierefreiheit, beispielsweise betreffend Standards für den barrierefreien Wohnbau, wie auch der UN-Fachausschuss mit Besorgnis festhielt.
„Dass kurz nach Veröffentlichung des vernichtenden Abschluss-Berichts durch den UN-Fachausschuss der Salzburger Wohnbau-Landesrat öffentlich die Notwendigkeit von Barrierefreiheit im sozialen Wohnbau in Frage stellt, beweist die weitreichende Ignoranz gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen“, hält Rudolf Kravanja fest.
„In anderen Bereichen wie beispielsweise Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt oder politische Partizipation sieht es ähnlich aus. Die Politik muss die Verpflichtungen aus der UN-BRK endlich ernst nehmen – auch auf Landes- und Gemeindeebene!“