Behindertenverband mahnt längst fällige Erhöhung ein
Das 1993 auf Initiative von Behindertenorganisationen eingeführte Pflegegeld ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung: Menschen mit Betreuungs- bzw. Pflegebedarf können so selbst entscheiden, wie, wo und von wem sie betreut werden möchten.
„Indem der Zugang zu den Pflegegeldstufen 1 und 2 erschwert werden soll, wird auch die Wahlmöglichkeit eingeschränkt: Leidtragende sind die Betroffenen und ihre Angehörigen, die Pflege und Betreuung offenbar gratis übernehmen sollen“, kritisiert ÖZIV Präsident Dr. Klaus Voget die Pläne des Sozialministeriums und fordert eine rasche Valorisierung ein.
„Ein Versprechen zum jetzigen Zeitpunkt erscheint zwar schön, aber aufgrund leidvoller Erfahrungen in der Vergangenheit ist unbedingt sicherzustellen, dass die angekündigte Valorisierung für 2016 bereits jetzt im Gesetz festgeschrieben ist“, so Voget.
Die Anhebung der Stunden in den Stufen 1 und 2 wird vor allem Menschen mit altersbedingten Behinderungen treffen. „Ich gehe davon aus, dass ein heftiger Aufschrei seitens der Pensionisten- und Seniorenorganisationen gegen diese Maßnahme erfolgen wird“, so Voget.
Abschließend weist er darauf hin, dass mit der Pflegestufe 2 der seinerzeitige Hilflosenzuschuss ersetzt wurde und die geplante neuerliche Erschwernis beim Zugang zur Stufe 2 damit ein Zurückfallen auf die Standards vor das Jahr 1993 bedeutet.