ÖZIV zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen

Präsident Voget: "Zugang zur I-Pension statt Zwangsrehabilitation"

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Immer schneller, flexibler, rund um die Uhr einsetzbar, billig und nie krank – so wünschen sich Firmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da können immer weniger mit: weil sie älter werden, weil sie gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung haben.

„Entweder wir geben diesen Menschen eine echte Chance am Arbeitsmarkt – und da sind die Unternehmen in ihrer Verantwortung gefragt – oder wir ersparen ihnen die Farce von Zwangsrehabilitation und lassen sie in unbefristete Invaliditätspension gehen“, so ÖZIV-Präsident Dr. Klaus Voget zum Tag der Menschen mit Behinderungen.

Die Rahmenbedingungen sind klar: die Wirtschaft steckt in der Krise, die Arbeitslosigkeit steigt, die Pensionsversicherungsanstalten müssen sparen. Auf der Strecke bleiben all jene, die nicht dem Idealbild des jungen, fitten, gut ausgebildeten und flexibel einsetzbaren Arbeitnehmers entsprechen. Anstatt innerhalb dieses Rahmens für alle die bestmögliche Lösung zu finden, wird über einen Kamm geschert: Zugang zur I-Pension erschwert, stattdessen (Um-) Schulung und Rehabilitation als Zwangsmaßnahmen.

„Ich frage mich nur: wo sind die Arbeitsplätze?“ so Voget. Wohin also am Arbeitsmarkt mit den vielen älteren, gesundheitlich angeschlagenen Zwangsrehabilitierten, die dann erst recht keinen Job mehr finden – angesichts der aktuellen Wirtschaftslage, Krise am Arbeitsmarkt, steigenden Anforderungen der Arbeitgeber? Schon jetzt kommen viele Unternehmen (ab 25 Mitarbeitern) ihrer Verpflichtung nicht nach, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Ausgleichstaxe deutlich erhöhen!

Noch ist die Evaluierung des Kündigungsschutzes neu nicht abgeschlossen, doch ein Blick auf die Entwicklung der Arbeitslosenstatistik genügt, um zu zeigen: die Lockerung des Kündigungsschutzes hat zu keinen maßgeblichen Änderungen im Einstellungsverhalten der Unternehmen geführt. Im Gegenteil: immer mehr Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungsproblemen sind arbeitslos.

„Wieder einmal wird klar, dass nur solche Maßnahmen fruchten, die die Unternehmer auch tatsächlich im Geldbörserl spüren“, so Voget. „So unpopulär das scheinen mag, aber an einer weiteren Erhöhung der Ausgleichstaxe führt kein Weg vorbei!“ Die Höhe der Ausgleichstaxe, mit der sich Unternehmen von ihrer Verpflichtung freikaufen können, einen behinderten Menschen einzustellen, liegt derzeit bei nur 238 Euro pro Person (bei mehr als 25 und weniger als 100 MitarbeiterInnen). „Wir fordern, diesen Betrag auf die Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens in Österreich festzulegen!“ stellt Voget klar.

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