Offener Brief an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: Akute Verletzungsgefahr für sehbeeinträchtigte Menschen durch zu niedrig montierte Verkehrszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das KMS (Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs – das die ÖAVV Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Verkehrssicherheit visuell behinderter Menschen bzw. das Verkehrsgremium der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen der Ostregion ersetzt) ist eine organisationsübergreifende Arbeitsgemeinschaft der Vereine Blickkontakt – Interessensgemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und Österreichische Blindenwohlfahrt.
Das Thema einer erforderlichen Mindestmontagehöhe von Verkehrszeichen beschäftigt uns bereits seit über fünfzehn Jahren, in denen wir immer wieder versucht haben, zu den entsprechenden Entscheidungsträgern durchzudringen, um eine für alle zufriedenstellende und sichere Lösung zu erreichen. Bisher wurde auf unser Anliegen jedoch nicht eingegangen.
Das hat zur Folge, dass blinde und sehbehinderte Menschen in ganz Österreich nach wie vor mit der Gefahr konfrontiert sind, sich auf ihren alltäglichen Wegen ernstzunehmende Verletzungen zuzuziehen. Sie werden uns sicherlich beipflichten, dass es sich dabei um einen unzumutbaren Zustand handelt, dem sich niemand freiwillig aussetzen möchte.
Nach unseren langjährigen Bemühungen waren wir sehr positiv überrascht von den Meldungen der vergangenen Woche, dass die Problematik nun im Nationalrat behandelt werde, und davon, dass auch der ORF in der Folge dem Thema einen Beitrag in der ZIB und der Sendung „Hohes Haus“ gewidmet hat. Umso größer war die Enttäuschung über die am Ende des ORF-Beitrags zitierte „Stellungnahme des BMVIT“, dass eine Mindestmontagehöhe nicht als sinnvoll erachtet werde, da die örtlichen Gegebenheiten dies teilweise nicht zuließen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Antrag auf Änderung der StVO, der dem BMVIT schon mehrmals vorgelegt wurde, unter § 48 „Anbringung von Straßenverkehrszeichen“ nicht nur die Forderung eines Mindestabstands von 2,25 m zwischen Gehsteigniveau und Unterkante des Verkehrszeichens enthält, sondern auch die Möglichkeit vorsieht, dass diese aufgrund der Gegebenheiten nicht eingehalten werden muss. In solchen Fällen wären die Schilder so auszuführen, dass bei einer Kollision keine Verletzungen entstehen (Absicherung durch Bügel, Sockel, Kantenschutz etc.).
Unsere Forderungen können keineswegs als überzogen bezeichnet werden, zumal sich entsprechende Bestimmungen nicht zuletzt in der RVS 03.02.12 „Fußgängerverkehr“ sowie in der RVS 02.02.36 „Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum“ finden, die beide vom BMVIT zur Umsetzung empfohlen werden.
Der im ORF-Beitrag zitierten Aussage des BMVIT, Gemeinden und Länder würden die Schilder „in der Regel“ so montieren, dass niemand daran anstoßen könnte, müssen wir leider entgegenhalten, dass die regelmäßig bei uns einlangenden Meldungen von Personen, die sich immer wieder an Verkehrsschildern verletzen, genau das Gegenteil beweisen.
Die Problematik betrifft bei weitem nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen. Diese können sich jedoch gegen rein visuell wahrnehmbare Gefahren nicht schützen. Wir empfehlen daher dringend, den gegenständlichen Antrag im Nationalrat seitens des Ressorts im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu unterstützen. Bei Rückfragen und zur Beratung steht das KMS gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
für das Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs (KMS)