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Offener Brief an das Sozialministerium

Gemeinsamer Protest gegen die Kürzung der Stelle des Sonderberaters betreffend Behindertenangelegenheiten

Offener Brief an das Sozialministerium: gegen die Kürzung der Stelle des Sonderberaters betreffend Behindertenangelegenheiten
Wolfgang Mückstein
Sozialminister Mückstein

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein, es wurde uns zur Kenntnis gebracht, dass die Stelle des Sonderberaters für den Bereich Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten in Kürze eingespart werden soll.“

So beginnt der Offene Brief einer Vielzahl von Organisationen (Lebenshilfe Österreich, ÖZIV, Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Österreichischer Gehörlosenbund, WAG Assistenzgenossenschaft und weiteren), in dem dagegen aufs Schärfste protestiert wird.

Fatales Zeichen von Mückstein

Im gemeinsamen Offenen Brief wird dies als fatales Zeichen mangelnder politischer Bereitschaft zur Inklusion in Zeiten großer Veränderung gesehen und der Erhalt dieser Stelle gefordert.

Bisher hatte Albert Brandstätter diese Funktion als Sonderberater im Kabinett des Sozialministers eingenommen. Der neue Sozialminister Werner Mückstein (GRÜNE) sah dafür aber anscheinend keinen Bedarf mehr und beendete die Zusammenarbeit.

Der Offene Brief wurde dem Sozialminister am 31. Mai 2021 übersandt.

„Die Geringschätzung des Themas ist erschreckend und möglicherweise dürfen wir uns schon glücklich schätzen, wenn irgendeine schon jetzt gut beschäftigte Person im Kabinett das Thema irgendwie mitbetreut“, zeigt sich Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS) von der Entscheidung enttäuscht und fügt an: „Moderne Behindertenpolitik schaut anders aus.“

Der gesamte Text des Offenen Briefes

Offener Brief am 31. Mai an das SozialministeriumSehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein, 

es wurde uns zur Kenntnis gebracht, dass die Stelle des Sonderberaters für den Bereich Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten in Kürze eingespart werden soll.

Menschen mit Behinderungen und ihre Anliegen sind in der österreichischen Politik stark unterrepräsentiert bis ausgeschlossen – so jüngst im Krisenmanagement und in der Pandemiekommunikation, bei der permanent auf Menschen mit Behinderungen vergessen wurde.

Wir protestieren daher aufs Schärfste!

Die Streichung der genannten Stelle und damit die Einsparung der Mittel für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der österreichischen Gesellschaft sind ein weiteres fatales Zeichen mangelnder politischer Bereitschaft zur Inklusion in Zeiten großer Veränderung. Der Nationale Aktionsplan und die im Regierungsprogramm angekündigten inklusiven Maßnahmen erfordern eine spezifische Ressource mit hoher fachlicher Expertise, für die die Stelle des Sonderbeauftragten steht.

In der NAP Evaluierung wird die Bedeutung des Aufbaus von Expertise und Kompetenz in einzelnen Ressorts stark betont, die im Sozialministerium durch die Funktion des Sonderberaters für Behindertenangelegenheiten mit langjähriger einschlägiger Erfahrung gewährleistet wurde.

Das scheint durch Umstrukturierungsmaßnahmen nun gefährdet. Behindertenpolitik ist eine Querschnittsmaterie, die viele Lebensbereiche betrifft und Erfahrungsexpertise erfordert, umso wesentlicher ist es, eine Loslösung von der Pflege zu erzielen, die in Organisationen der Behindertenhilfe stets Begleitprozesse darstellen.

Akteur*innen der Zivilgesellschaft und Interessensvertretung schätzen es sehr, dass in den letzten Monaten der langjährigen Forderung nach einer Ansprechperson für behinderungsrelevante Agenden im Kabinett nachgekommen wurde.

Die Neuformulierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung und die generelle Herausforderung, die sich aus den negativen Evaluierungsergebnissen des Monitoringausschusses ergeben, machen eine fundierte fachliche Koordinierung der österreichischen Behindertenpolitik unerlässlich. Die unterzeichnenden Organisationen treten explizit für deren Erhalt ein und fordern die Etablierung einer übergreifenden Stelle für Inklusion beim Bundeskanzleramt.

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschenrechte umfassend sicherzustellen. Der Weg dorthin ist weit und verzweigt, auf diesem braucht es kompetente Wegbegleiter*innen.

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