Liebe Firma Bosch, vor ein paar Tagen habe ich meinen neuen Kühlschrank von Ihrer Firma bekommen.

Eigentlich gefällt mir der Kühlschrank sehr gut, aber die Bedienungsanleitung hat mich ins Zweifeln gebracht, ob ich ihn zurückgeben muss, da seine Benutzung anscheinend gefährlich ist.
Die Bedienungsanleitung informiert …
In der Bedienungsanleitung informieren Sie mich darüber, dass das Gerät von Personen „mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder psychischen Fähigkeiten“ nur dann benutzt werden darf, „wenn sie durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt werden oder von dieser Anweisung erhalten haben, wie das Gerät zu benutzen ist.“
Ich bin Rollstuhlfahrerin, meine physischen Fähigkeiten sind eingeschränkt. Ich trage die Verantwortung für mich und den Umgang mit meinen Haushaltsgeräten normalerweise selbst.
Kühlschrank scheint gefährlich zu sein
Weder bei der Bedienung meiner elektrischen Stichsäge oder meines Pkws, noch bei anderen Geräten sind jemals besondere Sicherheitsrisiken durch meine Benutzung aufgetreten. Ihr Kühlschrank scheint also deutlich gefährlicher zu sein, als diese Geräte.
Ich habe mich gefragt, ob ich vielleicht die Feuerwehr oder die Polizei bitten sollte, bei der Benutzung Ihres Kühlschranks für meine Sicherheit zu sorgen. Andere Personen außer mir selbst, die „für meine Sicherheit zuständig“ sind, sind mir nicht bekannt.
Eine Frage am Rande: Werden die Kosten dieser Einsätze von Ihrer Firma übernommen?
Überdies finde ich es eine unangenehme Vorstellung, in meinem alltäglichen Leben Anweisungen zu bekommen oder beaufsichtigt werden zu müssen und meine Privatsphäre aufzugeben, bloß um einen Kühlschrank benutzen zu können.
Erlauben Sie mir den Kühlschrank auch ohne Polizei zu benutzen?
Falls Sie mir persönlich erlauben sollten, Ihren Kühlschrank ausnahmsweise auch ohne die Polizei zu benutzen, bleibt für mich allerdings die Sorge um die Menschen mit Sinnesbehinderungen in meinem Umfeld.
Es brennt mir unter den Nägeln, zu erfahren, welche Gefahren durch die Benutzung Ihres Kühlschranks entstehen, wenn man „eingeschränkte sensorische Fähigkeiten“ hat, also schlechter hören, sehen, riechen, tasten oder schmecken kann.
Muss ich damit rechnen, dass Ihr Kühlschrank Gerüche verursacht, die mich vor Gefahren warnen sollen? Oder wofür brauche ich einen uneingeschränkten Geruchssinn zur Benutzung des Gerätes? Sollte ich meinen Kühlschrank regelmäßig ablecken, um zu testen, ob Kältemittel ausläuft?
Die blinden oder schwerhörigen Menschen, die ich kenne, ziehen ihre Kinder groß, arbeiten als Richter oder Wissenschaftlerin oder tragen auf andere Weise Verantwortung. Wenn es so viel anspruchsvoller ist, Ihren Kühlschrank zu benutzen, sollten dann nicht auch alle anderen Menschen vor der Benutzung von Bosch-Kühlschränken gewarnt werden?
Ich selbst arbeite als klinische Psychologin in einer Beratungsstelle. Durch das Lesen Ihrer Bedienungsanleitung bin ich natürlich in Sorge um die Sicherheit meiner KlientInnen geraten. Ich frage mich, ob ich alle KlientInnen mit eingeschränkten psychischen Fähigkeiten umgehend vor der unbeaufsichtigten Benutzung von Kühlschränken warnen sollte.
Welche Gefahren treten tatsächlich auf?
Ist die Benutzung Ihrer Kühlschränke bei allen psychischen Einschränkungen gleichermaßen gefährlich? Sind meine depressiven KlientInnen in größerer Gefahr, als diejenigen mit Ängsten oder umgekehrt?
Gerne möchte ich von Ihnen Genaueres darüber erfahren, welche Gefahren durch die unbeaufsichtigte Benutzung Ihrer Kühlschränke tatsächlich auftreten.
Welches Bild hat Bosch von behinderten Menschen?
Gehen Sie wirklich davon aus, dass ganz normale behinderte Menschen nicht in der Lage sind, Ihre Kühlschränke eigenverantwortlich zu bedienen, sondern dafür Anleitung oder Beaufsichtigung brauchen? Ich frage mich, ob die Gefahren, vor denen Sie schützen wollen, nicht eher durch Ihre Vorurteile entstehen, als durch uns Menschen mit Einschränkungen.
Bis die Gefährdungsfrage geklärt ist, werde ich in meinem Umfeld dringend empfehlen, auf Kühlschränke anderer Marken auszuweichen. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass von anderen Kühlschränken solche Gefahren für behinderte Menschen ausgehen, wie von den Ihren.
Mit besorgten Grüßen, Ihre Kassandra Ruhm
Jägerstätter,
20.09.2011, 17:41
Tja, so ergeht´s dann einem MmB halt, wenn (unter Beifall von ÖAR&ÖZIV&KOBV&Co) auch nach Aufhebung der Entmündigungsordnung und Einführung von Diskriminierungsschutz österl Höchstrichter UNGESTRAFT ihre Bonsai-Judikatur ( 8 ObA 223/95…), mit welcher sie trotz verfassungsrechtlichem Verbots schnurz eine gesetzwidrige (SWR-Verletzung…) Gleichstellung von MmB und Kindern betreiben, weiterspinnen dürfen.
Wer da wohl spinnt?
Klaudia Karoliny,
20.09.2011, 16:05
Schlichten – schlichten – schlichten, sage ich dazu nur und wenn sich schon sonst nichts tut, wenigstens Schadenersatzanspruch für erlittene Diskriminierung/Kränkung verlangen. Geld zurück und anderes Gerät kaufen, geht auch :-)
Vermutlich muss damit auch der EU-Konsumentenschutz befasst werden, wenn es von dortiger Richtlinie ausgeht.
Werner M.,
19.09.2011, 20:30
Warnung vor Bauknecht Dunstabzugshaube – Designhaube mit 3 Gebläsestufen DDLE 5790/1 IN
ALLGEMEINE HINWEISE UND RATSCHLÄGE ACHTUNG!
Das Gerät ist nicht für den Gebrauch durch Kinder oder körperlich oder geistig behinderte oder auch hör- und sehgeschädigte und unerfahrene Personen bestimmt, es sei denn unter der Aufsicht oder Anleitung einer für ihre Sicherheit haftenden Person.
http://www.bauknecht.de/-%5BDDLE-5790_1-IN%5D-200239/857439401000/#tab_user_guides
Dort unter „Bedienungsanleitung“.
Werner M.,
19.09.2011, 16:50
Vorsicht! In Gebrauchsanweisungen von Senseo Kaffeepadmaschinen der Firma Philips findet sich folgender Hinweis:
„Dieses Gerät ist für Benutzer (einschl. Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder psychischen Fähigkeiten bzw. ohne jegliche Erfahrung oder Vorwissen nur dann geeignet, wenn eine angemessene Aufsicht oder ausführliche Anleitung zur Benutzung des Geräts durch eine verantwortliche Person sichergestellt ist.“
Quelle: http://www.p4c.philips.com/files/h/hd7810_60/hd7810_60_dfu_eng.pdf
Da muß ich dann doch bei meiner alten Filtermaschine bleiben.
Stehe weder unter Aufsicht, noch ist eine Person für mich verantworlich.
Kann man solche Geräte eigentlich einfach umtauschen oder Schadenersatz beim Händler einfordern, sofern man beim Kauf auf seine „Einschränkung“ aufmerksam macht, der Verkäufer aber nicht darauf hinweist, das man ein solches Gerät nicht selbständig betreiben darf? Wäre das nicht sogar eine fahrlässige oder arglistige Täuschung seitens eines Fachhändlers?
Martin Ladstätter,
19.09.2011, 14:10
Astrid Zászló/Bosch:
Ihre Reaktion ist leider unkorrekt. Jemanden die Benutzung zu untersagen (wenn er keine Aufsichtsperson hat) ist weder sachlich pauschal zu rechtfertigen noch mit der Antidiskriminierungs-Gesetzgebung zu vereinbaren. Ich hab diesbezüglich schon im Jahr 2006 mit Kenwood eine Schlichtung (Vorstufe zu einer Klage) durchgeführt. Siehe: http://www.bizeps.or.at/gleichstellung/schlichtungen/index.php?nr=35
Es wäre Bosch dringend anzuraten sich hier einen nicht-diskriminierenden Text zu überlegen.
Werner M.,
19.09.2011, 14:00
Sehr geehrte Frau Zászló,
„Dieses Gerät ist von Personen mit eingeschränkten physischen, sensorisch oder psychischen Fähigkeiten oder mangelndem Wissen, nur mit Aufsicht oder ausführlicher Anleitung zu benutzen.“
Laut der Bedienungsanleitung dürften viele Menschen ihre Kühlschränke nicht ohne Aufsicht/Anleitung nutzen.
Ihre Firma hat keine Zweifel bei Frau Ruhm.
Dennoch kann man von einem Kauf doch nur abraten?
Was, wenn ein Gerät defekt ist, z.B. abtaut, Tauwasser in die unterliegenden Wohnung läuft?
Meine Haftpflichtversicherung könnte die Zahlung ablehnen, denn laut der Bedienungsanleitung hätte ich den Schaden fahrlässig verursacht, hätte das Gerät nicht alleine nutzen dürfen.
Vorschlag: „Personen die aufgrund eingeschränkter physischer, sensorisch oder psychischer Fähigkeiten oder mangelndem Wissen einen bestimmungsgemäßen Betrieb nicht sicherstellen können, dürfen das Gerät nur unter Aufsicht/Anleitung benutzen.
Einen bestimmungsgemäßen Betrieb kann Frau Ruhm, auch ich sicherstellen. Etwaige Probleme mit der Versicherung wären dann auch eher nicht zu befürchten?
Da müßte Ihre Rechtsabteilung doch sicher eine solche oder ähnliche Forumulierung finden können, die Sie absichert, niemanden diskriminiert und auch Ihre Kunden schützt.
Mit freundlichen Grüßen Werner Malke
Astrid Zászló – Firma Bosch,
19.09.2011, 12:59
Liebe Frau Ruhm,
vielen Dank für Ihren offenen Brief an uns und dafür, dass Sie uns auf diesen missverständlichen Abschnitt in unserer Bedienungsanleitung aufmerksam gemacht haben. Ihr Feedback als Kundin ist uns sehr wichtig und wir wollen auf keinen Fall, dass Sie sich durch eines unserer Geräte – oder die Bedienungsanleitung – persönlich angegriffen fühlen.
Doch zugleich sind wir als führender Hausgeräte-Hersteller bestimmten markenübergreifenden Sicherheitsnormen verpflichtet, die EU-weit gelten. Die DIN-EN 603351 zwingt uns beispielsweise bis in die Formulierungen hinein zu bestimmten Warnungen oder Empfehlungen. Ziel eines solchen Warnhinweises ist es nicht, bestimmte Menschengruppen hervorzuheben oder gar zu diskriminieren. Vielmehr soll eine unsachgemäße Nutzung verhindert und eine mögliche Gefährdung aller Nutzer ausgeschlossen werden.
Ihre Verärgerung können wir dennoch verstehen. Wir werden, wo immer möglich, diese Information weitergeben und uns auch dafür einsetzen, die missverständliche Formulierung zu modifizieren.
Natürlich hat Bosch keinerlei Zweifel an Ihrer Befähigung zur Bedienung unserer Hausgeräte. Schließlich ist es eines unserer erklärten Ziele, dass alle Menschen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder persönlicher Situation – diese uneingeschränkt nutzen können. Ergonomie, Komfort und Funktionalität sind dabei genauso wichtig wie die maximale Sicherheit beim Gebrauch. Von Bosch Hausgeräten gehen bei richtiger Bedienung keinerlei gesundheitliche Risiken aus.
Ihr neuer Kühlschrank wurde übrigens gebaut, um Ihre Lebensmittel lange frisch zu halten und dabei Ihr Energiebudget möglichst wenig zu belasten – mit anderen Worten: um Ihren Alltag leichter und auch ein wenig schöner zu machen. Wir hoffen sehr, dass ihm dies gelingt, und wünschen Ihnen noch viel Freude mit Ihrem Bosch Kühlschrank!
Mit herzlichen Grüßen,
Ihre Astrid Zászló
Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gaby,
17.09.2011, 17:29
Ein „klarer“ Gefahrenhinweis auch bei hanseatic Kühlschränken. http://image01.otto.de/pool/formatpdf/3327296.pdf
„Gefahren für Kinder und Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten! Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt, durch Personen (einschließlich Kinder) mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit zuständige Person beaufsichtigt oder erhielten von ihr Anweisungen, wie das Gerät zu benutzen ist. Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe des Geräts, egal, ob es ein- oder ausgeschaltet ist. Sie könnten sich einschließen. Deshalb den Verschluss vom ausgedienten Gerät entfernen oder unbrauchbar machen.“
richard,
17.09.2011, 09:02
irgenwann wird ein im rollstuhl sitzender amerikaner den kühlschrank auf einem kasten stehen gehabt haben, sich daran hochgezogen, kühlschrank kippt, auf ihn drauf und er hat 47 millionen eingeklagt.. genau das sind die gründe für solche warnhinweise..bevor nochmal wegen so etwas eine klage riskiert wird, schreibt man solche hinweise… absolut verständlich…
richard,
17.09.2011, 01:03
irgenwann wird ein im rollstuhl sitzender amerikaner den kühlschrank auf einem kasten stehen gehabt haben, sich daran hochgezogen, kühlschrank kippt, auf ihn drauf und er hat 47 millionen eingeklagt … genau das sind die gründe für solche warnhinweise … bevor nochmal wegen so etwas eine klage riskiert wird, schreibt man solche hinweise … absolut verständlich …
Kassandra Ruhm,
16.09.2011, 23:18
@Thomas Stix: Die Formulierung „ganz normale behinderte Menschen“ habe ich absichtlich gewählt. Behindert zu sein ist für mich ein Teil der Normalität und nichts, was dubiose Befürchtungen rechtfertigt. Auch wenn Bosch das anscheinend anders sieht.
Catharina Wesemüller,
16.09.2011, 21:05
Musste vor zwei Jahren mit erschrecken feststellen, dass das gleiche bei meinem Samsung drin steht …
Thomas Stix,
16.09.2011, 17:10
Was sind „ganz normale behinderte Menschen“?
Elke Waldner,
16.09.2011, 11:36
vielen Dank für den Beitrag – ähnliche Formulierungen habe ich übrigens bei nahezu allen Geräten, die ich in letzter Zeit erworben habe, gefunden – sogar bei der elektrischen Zahnbürste!
Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion der Firma – bitte unbedingt veröffentlilchen.
hedi Schnitzer,
16.09.2011, 11:22
vielen herzlichen Dank für diesen wunderbaren Beitrag! Ich denke, mit derart feinfühligen Rückmeldungen könnten wir insgesamt mehr erreichen als mit der oft geschwungenen Keule.
Ich freue mich schon sehr, die Stellungnahme der Firma Bosch lesen zu dürfen. Und ich hoffe inständig, dass es dort jemanden gibt, der in der Lage ist das Thema wirklich zu verstehen und nicht mit rechtlichen Argumentationen daher kommt.