Offener Brief an die Regierung: Assistierter Suizid nur restriktiv, kontrolliert und nach gerichtlicher Genehmigung

Position des Österreichischen Behindertenrates

Österreichischer Behindertenrat
Österreichischer Behindertenrat

Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof (VfGH) vom 11.12.2020 wurde das ausnahmslose Verbot der Hilfe zum Suizid als verfassungswidrig aufgehoben.

Das verfassungsmäßige Recht auf freie Selbstbestimmung würde damit verletzt werden. Bis 31.12.2021 muss die Regierung eine verfassungskonforme Lösung gefunden haben, andernfalls ist ab 1. Jänner 2022 jede Form der Beihilfe zum Suizid straffrei. Es sind sowohl gesetzgeberische als auch sonstige staatliche Maßnahmen festzulegen, um die Entscheidung des VfGH umzusetzen.

Der Österreichische Behindertenrat ist über eine schrankenlose Legalisierung der Sterbehilfe besorgt. Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen könnten in die Lage kommen, sich für ihr Leben rechtfertigen zu müssen oder sich dazu gedrängt fühlen, ihrem Leben ein Ende setzen zu müssen.

Die Hochhaltung des Rechts auf Selbstbestimmung durch den VfGH im Fall des assistierten Suizids erscheint gerade für Menschen mit Behinderungen zynisch. Österreich ist noch immer säumig dabei, die Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen zu schaffen.

BEVOR also eine selbstbestimmte Entscheidung zum Sterben in Erwägung gezogen werden kann, muss die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und damit Menschen mit Behinderungen ein Selbstbestimmungsrecht im Leben ermöglicht werden. Dazu zählen u.a. die rasche Umsetzung der De-Institutionalisierung, die Versorgung mit Hilfsmitteln und die Gewährung von umfassender Persönlicher Assistenz.

Um eine selbstbestimmte Entscheidung für den Tod zu ermöglichen, müssen darüber hinaus die Palliativ- und Hospizpflege in ganz Österreich flächendeckend angeboten und in die Regelfinanzierung übernommen werden. Maßnahmen zur Suizidprävention müssen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Staat entsprechend gefördert und verstärkt eingesetzt werden und eine niederschwellige Beratung über die Alternativen, sowie die Unterstützung und Begleitung der Menschen muss sichergestellt werden. Nur so kann in einer freien Entscheidung der beste Weg für jeden Menschen gefunden werden.

Ein würdevolles Lebensende ist auch ohne Sterbehilfe möglich. Menschen müssen von Palliativmediziner*innen begleitet werden, Angst und Einsamkeit müssen durch Assistenz (wenn notwendig auch rund um die Uhr) vermindert, Schmerzen gelindert und soziale und finanzielle Sorgen genommen werden.

Der Österreichische Behindertenrat appelliert an die Bundesregierung die oben angeführten Angebote und alternativen Unterstützungsmöglichkeiten vorrangig einzurichten. Regelungen zum assistierten Suizid müssen so restriktiv wie möglich gestaltet und nur in einem eng kontrollierten Rahmen nach einer gerichtlichen Genehmigung ermöglicht werden.

Ausführliche Position des Österreichischen Behindertenrates

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Ein Kommentar

  • Schon klar, dass manche selbst die Nazidenke, die sie Anderen vorhalten, nicht abgelegt haben. Gericht, Gutachter, Entscheidung über Tod oder Leben, das klingt irgendwie nach ‚Endlösung‘ – oder nicht? Es soll also gesetzlich festgeschrieben sein, welche Umstände so schlimm sind und den Gnadentod rechtfertigen. Welche Botschaft wird damit an Menschen vermittelt, die unter diesen Umständen leben, welche an Angehörige, die Menschen pflegen und an Eltern, die ein behindertes Kind haben?

    Wenn man wirklich den Rechtfertigungsdruck von alten und kranken Menschen nehmen will, ist der grundsätzlich freie Zugang der einzige Weg und auch der bürgerrechtliche Normalfall, dass besondere Vorkehrungen für Schutzbedürftige getroffen werden.
    Jeder kann sich das Leben nehmen. Jetzt werfen sich die Menschen vor den Zug, weil sie sich bsp als Belastung empfinden. Seien wir uns ehrlich, sie sind es auch, dürfen es aber auch sein. Ob sie es sein wollen, steht auf einem anderen Blatt. Der Selbstmörder hatte das Problem und beschlossen, es auf diese Weise zu beseitigen, das war sein gutes Recht.
    Ihrer Meinung nach soll dieser Mensch einen qualvollen, sehr unsicheren Tod auf sich nehmen oder brav sein Leid ertragen, weil sein Körper noch nicht auseinanderfällt. Die sozialromantischen Träumereien im Artikel kann man getrost ignorieren – und selbst bei 100% UN-BRK-Konformität gäbe es Menschen, die sich schmerzlos töten wollten, ohne von Gerichten und psychologischen Gutachten abhängig zu sein.