Offener Brief der Sozial-Organisationen an Regierung: „Härtefonds, Nothilfefonds und Soziale Dienste“

Bundes-Arbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) wendet sich an die österreichische Bundesregierung

Viele 500 Euro Banknoten
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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Vizekanzler!

Uns bereitet die Finanzierung und damit die Stabilität des Sozialbereichs große Sorgen. Wegen der Reduzierung direkter Kontakte haben viele Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche, Familien, aber auch Menschen im Alter geschlossen oder bieten reduziert – etwa über Telefon – Beratung und Unterstützung.

Auch die Leistungen mobiler Dienste sind eingeschränkt. Die Finanzierung dieser Angebote ist nicht gesichert.

Wir appellieren an Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger, die Förderungen in derselben Höhe wie vor der Krise aufrecht zu erhalten. Das ist die einfachste und volkswirtschaftlich sinnvollste Maßnahme.

Wenn wir mobile Dienste, soziale Hilfen und Kinderbetreuung jetzt nicht stützen, stehen die Kapazitäten nicht mehr oder nicht ausreichend zur Verfügung, gerade wenn wir sie am Höhepunkt der Corona-Krise Ende April/Mai am notwendigsten brauchen.

Wenn wir das gesellschaftliche Leben wieder hochfahren, werden wir besonders diese Dienste benötigen, damit die wirtschaftlichen Aktivitäten rasch das Vorkrisenniveau erreichen. Da entsteht sonst eine Fehlsteuerung, die wir jetzt verhindern müssen.

Zur Prävention gesundheitlicher Risiken und sozialer Folgeprobleme brauchen die sozialen Dienste die notwendige „systemrelevante“ Stabilität, um den Versorgungsauftrag für die Verletzlichsten in der Bevölkerung aufrecht erhalten zu können.

  1. Wir appellieren deshalb an Sie, dass sämtliche Gebietskörperschaften – insbesondere Länder, aber auch Bund, Förderagenturen und Gemeinden – zu ihren Leistungs- und Förderverträgen uneingeschränkt stehen und sie auf dem Finanzierungsniveau von vor der Krise halten, egal ob dies Leistungsverträge oder Subventionen sind,
  2. noch diese Woche die überfälligen Richtlinien für den Härtefallfonds, der per Gesetz auch für NPOs eingerichtet wurde, in Kraft treten und ab nächster Woche rasch Auszahlungen erfolgen können,
  3. der Nothilfefonds für die großen gemeinnützigen sozialen Einrichtungen eine rasche Abfederung der entstandenen Ausfälle (etwa die Einnahmen aus Beschäftigungsbetrieben, in der Behindertenarbeit etc.) und Mehrkosten (insbesondere für Schutzausrüstung) bringt und die Förderkriterien ehe baldigst – angelehnt an jene in der Wirtschaft- formuliert sind.

Wir bitten Sie, hier sehr rasch zu handeln, weil sonst Schaden nicht mehr abgewendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Maria Katharina Moser, Direktorin Diakonie Österreich
Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin Hilfswerk Österreich
Bernd Wachter, Generalsekretär Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär Österreichisches Rotes Kreuz
Erich Fenninger, Direktor Volkshilfe Österreich

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