Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die gesamte Abschaffung der vorzeitigen Pension wegen Erwerbsunfähigkeit gekippt.
Für den OGH ist mit der Maßnahme der schwarz-blauen Regierung der Vertrauensschutz verletzt worden. An den Verfassungsgerichtshof ist bereits eine entsprechende Empfehlung ergangen, den Passus aufzuheben, berichtet der Kurier.
Teile dieser Reform waren schon vor einiger Zeit gekippt worden – dabei ging es um den Zeitraum der rückwirkenden Abschaffung. Nunmehr ist das Gesetz gemäß OGH generell ungültig. Das würde bedeuten, dass ab nun neue Anträge auf die vorzeitige Pension wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt werden könnten, erklärte Anwalt Johannes Winkler, der den Fall beim OGH durchgefochten hatte.