25. Woche 2026 – Gräueltaten im KZ Auschwitz
Diese Sammlung an Prothesen, Miedern und Krücken ist aus dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wo in der Zeit des Nationalsozialismus schreckliche Dinge …
Was passiert, wenn ein Heimvertrag gekündigt wird, aber die Bedingungen im Vertrag nicht eingehalten wurden? Der Oberste Gerichtshof (OGH) gibt eine klare Antwort.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Beschluss (7Ob90/25y) vom 25. Juni 2025 entschieden, dass ein Heimvertrag einer behinderten Frau in Salzburg auch nach einer Kündigung durch den Betreiber weiterhin gültig bleibt, wenn die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.
Im konkreten Fall ging es um einen seit 2012 bestehenden Wohnvertrag, in dem eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten vorgesehen war – außer es liegt bereits ein gesicherter alternativer Wohnplatz vor.
Der Betreiber kündigte im Jänner 2024, jedoch mit nur rund drei Monaten Frist. Bereits in zwei Vorinstanzen – dem Landesgericht Salzburg und dem Oberlandesgericht Linz – war die Kündigung als unwirksam eingestuft worden.
Der OGH bestätigte nun diese Entscheidungen und wies die Revision des Betreibers zurück. Ein zentrales Argument war dabei die klare Vertragsklausel, nach der „der Schutz des Heimbewohners immer oberste Priorität“ genießt.
Eine kürzere Kündigungsfrist sei nur zulässig, wenn tatsächlich ein neuer Heimvertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen wurde – bloße Wohnplatzangebote reichen nicht aus.
Der Betreiber war in dieser Angelegenheit bereits mehrfach vor Gericht unterlegen.
Der OGH – das höchste Zivilgericht – stellt nun klar: Auch vertraglich vereinbarte Fristen müssen eingehalten werden, selbst wenn die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Er hält unmissverständlich auch zu Kündigungen fest:
… dass der Schutz des Heimbewohners als höchste Priorität gesehen werden muss …

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Diese Sammlung an Prothesen, Miedern und Krücken ist aus dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau wo in der Zeit des Nationalsozialismus schreckliche Dinge …