Wie vielen behinderten Menschen soll in Zukunft die erhöhte Familienbeihilfe vorenthalten werden? Siegfried Suppan von der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen warnt vor mangelhafter Gesetzesänderung.

„Die erhöhte Familienbeihilfe stellt eine unverzichtbare finanzielle Unterstützung der Öffentlichen Hand für Menschen mit Behinderungen und deren Familien dar. Der Verlust würde die ohnehin sehr große Armutsgefährdung weiter erhöhen und allen Inklusionsbestrebungen nachhaltig zuwiderlaufen“, erklärt Siegfried Suppan von der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen.
Es gibt einen erheblichen Unsicherheitsfaktor in der Beurteilung einer Anspruchsberechtigung. Suppan unterstützt daher die von mehreren Behindertenorganisationen verfasste Stellungnahme an die Abgeordneten des parlamentarischen Ausschusses für Familie und Jugend. (Siehe gemeinsamer Brief)
Konkret haben der Österreichische Behindertenrat, die Lebenshilfe Österreich, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Behindertenanwalt sowie die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen an die Abgeordneten appelliert, einen unzureichenden Initiativantrag NICHT in dieser Form anzunehmen, sondern ein Hearing unter Beiziehung von ExpertInnen und VertreterInnen der genannten Organisationen abzuhalten.
Siegfried Suppan stellt klar: „Die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen hält die vorgeschlagene Gesetzesnovelle für nicht ausreichend, um den Bezug dieser Leistung dauerhaft zu sichern bzw. wieder herzustellen. Wir schlagen daher einen vorhergehenden Diskussionsprozess mit SelbstverterInnen, Angehörigen und deren Interessenvertretungen sowie einschlägigen ExpertInnen vor.“