„Ohne Informationen wird eine Stellungnahme zum Behindertengleichstellungsgesetz zum Glückspiel!“

Lebenshilfe Österreich Präsident Prof. Germain Weber zeigt sich über die grassierende Geheimniskrämerei und Gerüchteküche verwundert und bedauert das zweifelhafte Vorgehen.

Germain Weber
Lebenshilfe Österreich

„Seit Tagen kursieren die Gerüchte über ein fertiges Papier zum Behindertengleichstellungsgesetz, das bereits als Vorlage für einen Beschluss im Ministerrat tauglich sein soll. Ich bin gegen eine Behindertenpolitik, die sich argumentativ auf Gerüchten aufbauen muss. Ich kann daher im Namen der Lebenshilfe Österreich keine Stellung beziehen“, betont Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber.

„Auf Gerüchte kann ich nicht viel geben. Als Präsident einer großen Behindertenorganisation möchte ich aber doch sehr gerne konkret wissen, wie geplante Gesetze aussehen, die auf das Leben der Betroffenen erheblich Einfluss nehmen werden. Da wird von Kompromissen beim entscheidenden Punkt zum Verbandsklagerecht gesprochen, die ich allesamt nicht aus belegter Quelle erhalte“, sagt Präsident Weber.

Demnach soll die ÖAR lediglich die Möglichkeit bekommen eine Klage vorzuschlagen, die allerdings nur dann eingereicht werden kann, wenn im Bundes-Behindertenbeirat dafür eine 2/3-Mehrheit gefunden wird. Gelingt dies nicht, müsse man bei Diskriminierungen auf dem Zivilweg auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten klagen.

„Die Einbindung der Interessenvertreter, aber vor allem der Betroffenen, scheint mir eine sinnvolle demokratische Gepflogenheit zu sein. Damit meine ich auch, dass alle betroffenen Gruppierungen und nicht nur etwa eine Person mit einem so bedeutenden und absehbaren Letztentwurf befasst werden müssen, dass dieser in schriftlicher Form an diese ergehen muss. Die jetzige Vorgehensweise reduziert die Einflussnahme der Betroffenen vermutlich auf die parlamentarische Diskussion. Und da es sich nicht um ein Verfassungsgesetz handelt, ist eine solche doch gering, da ja eine einfache Mehrheit im Parlament ausreicht, das Gesetz zu beschließen. Ein Gesetz, das ohne Stellungnahmen der Betroffenen und daher über deren Köpfe hinweg beschlossen wird, hat aber wenig Chancen, unangetastet zu bleiben. Die Folge wird ein Reformaufwand sein, der zusätzliche Mittel benötigen wird. Ich halte es daher für höchst sinnvoll, den angeblich zur Vorlage im Ministerrat entstandenen Text rechtzeitig den Interessenvertretungen offiziell zukommen zu lassen“, fordert der Präsident der Lebenshilfe Österreich.

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