Ombudsstellen klar gegen Pflegegeldkürzungen

Die geplante weitere Anhebung der erforderlichen Mindeststundenanzahl für den Bezug von Pflegegeld wird von den Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen vehement kritisiert.

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Erst 2011 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 1 und 2 verschärft, indem der dafür erforderliche gesetzliche Betreuungsbedarf um jeweils 10 Stunden auf mindestens 60 bzw. 85 Stunden pro Monat erhöht wurde.

Bereits damit kam es für zahlreiche Menschen mit Behinderungen und deren Familien zu einer wesentlichen Verschlechterung der Möglichkeiten, sich die nötige Assistenz leisten zu können. Dazu kommt noch die sukzessive Verringerung des Realwertes dieser Geldleistung durch die bisher fehlende Valorisierung.

„Eine neuerliche Verschärfung der Möglichkeiten Pflegegeld zu erhalten, führt zu noch größerer Armutsgefährdung und einem weiteren Verlust an Selbstbestimmung für die darauf angewiesenen Personen“, lehnt der Vorsitzende der Länderkonferenz, Siegfried Suppan, die angekündigte Gesetzesnovelle klar ab. „Wer einen aktuell noch relativ geringen Assistenzbedarf nicht mehr finanzieren kann, läuft aus unserer Erfahrung auch wesentlich schneller Gefahr, sehr bald auf deutlich mehr Hilfe angewiesen zu sein“, hält er die offenbar ausschließlich aus Einsparungsgründen angekündigten Neuerungen auch für bestenfalls kurzfristig budgetwirksam.

Wenn mobile Betreuung und Unterstützung im eigenen Umfeld, welche gerade auch bei den Bezieherinnen und Beziehern niedriger Pflegegeldstufen den wesentlichen Hilfebedarf darstellen, nicht bezahlt werden können, ist die Notwendigkeit stationäre Leistungen in Anspruch zu nehmen wesentlich öfter und früher zu erwarten. Neben den damit verbundenen wesentlich höheren Kosten läuft dies nicht zuletzt auch den Rechten zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuwider.

„Statt in Hinkunft den vom Sozialministerium berechneten rund 6.000 Personen pro Jahr das Pflegegeld zu verwehren, sollte durch eine strukturierte Deinstitutionalisierung bei gleichzeitigem Ausbau der mobilen Assistenzleistungen und der flächendeckenden Einführung eines bedarfsgerechten persönlichen Budgets eine langfristige, nachhaltige und effizienzsteigernde Strategie entwickelt werden“, fordert Suppan neuerlich eine Ausrichtung der Sozialpolitik an den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention.

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