Ombudsstellen warnen vor fatalem Signal

Präimplantationsdiagnostik (PID) als Gefahr für die Interessen behinderter Menschen

Siegfried Suppan
Suppan, Mag. Siegfried

Die vorgeburtliche Diagnostik (PID), also die Aussonderung von künstlich befruchteten Embryonen mit Erbkrankheiten oder genetischen „Defekten“, soll nunmehr legalisiert werden. Die Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen kritisieren diese Entwicklung.

„Wir befürchten, dass die damit verbundene selektive Grundhaltung, nämlich die Geburt eines behinderten Kindes verhindern zu wollen, insgesamt große Nachteile für alle Menschen mit Behinderungen zur Folge haben wird“, so der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen (LOMB), Siegfried Suppan.

Es werde damit eine sehr negativ behaftete Sichtweise zum Leben mit Behinderungen befördert, die den Gleichstellungsbestrebungen auf Basis der menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtekonvention zuwiderlaufe. „Es wird suggeriert, dass Behinderungen in erster Linie vermeidbare Belastungen darstellen und es ist davon auszugehen, dass der Druck auf werdende Mütter auch im Bereich der Pränataldiagnostik weiter zunimmt“, erwartet die stellvertretende Vorsitzende, Isabella Scheiflinger, weitreichende Folgen der geplanten gesetzlichen Änderungen.

„Statt Bewusstsein und Rechtsansprüche für die berechtigten Forderungen zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen zu schaffen, sollen weitere Schritte gesetzt werden, die genau den gegenteiligen Effekt befürchten lassen“, so Suppan, der aber auch davor warnt, dies wieder mit der Diskussion um die Fristenlösung zu vermischen.

Die unzureichende Abdeckung des Bedarfes an Unterstützungen und Hilfeleistungen für die betroffenen Familien fördere solche Entwicklungen. Die LOMB fordert daher, dass Österreich seiner diesbezüglichen staatlichen Verpflichtung, umfassende Assistenz und Entlastungsdienste, therapeutische Angebote usw. sicherzustellen, schnellstmöglich nachkommt.

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