Trotz großer Kritik und einer Mahnwache hat der Landtag die Gesetzesnovelle beschlossen.

Seit 28. Juli 2017 ist das novellierte Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (Oö ADG) in Kraft. Trotz zahlreicher kritischer Stimmen und einer Mahnwache hat der oberösterreichische Landtag das Gesetz beschlossen.
Von Seiten der Zivilgesellschaft wurde vor allem kritisiert, dass in Zukunft eine Person aus dem Landesdienst die oberösterreichische Antidiskriminierungsstelle leiten soll und keine juristischen Kenntnisse gefordert werden.
Weiters wurde mit der Gesetzesnovelle beschlossen, dass die Antidiskriminierungsstelle dem Landtag nur noch bei Bedarf einen Bericht vorlegen muss. Für den Klagsverband eine klare Verletzung internationaler Vorgaben.
Markus Wollschläger
03.08.2017, 18:21
Wieder eine Gemeinheit gegen Behinderte!
riess erwin
03.08.2017, 17:33
ich würde gern wissen, welche abgeordnete für und welche gegen diese schande gestimmt haben. detto: welche parteien dafür und welche dagegen waren.
Gunther Trübswasser
03.08.2017, 22:58
ÖVP und FPÖ dafür/SPÖ und Grüne dagegen.
Ein weiteres Bespiel für schwarz/blaues Drüberfahren. Sie nennen es Regieren!