OÖ: barrierefreies Bauen in Bauordnung verankert

Mit 1. Jänner 1999 tritt in Oberösterreich eine Novellierung der Bauordung in Kraft, in der das barrierefreie Bauen besser und umfassender verankert wird:

So wurde die Liste der barrierefrei zu gestaltenden Gebäude wurde um Gast- und Beherbergungsbetriebe erweitert.

Neu und von besonderer Wichtigkeit ist, daß nunmehr die barrierefreie Ausführung mittels Befund bestätigt werden muß, aber vor allem, daß die Nichteinhaltung der Bestimmungen mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Schilling bestraft wird.

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