OÖ: Das Parken wird behindertenfreundlicher

Mit einer von der ÖVP initiierten Anpassung des oö. Parkgebührengesetzes sollen Menschen mit Behinderung für die Benützung von Kurzparkzonen Klarheit bekommen, kündigt VP-Landtagsklubobmann Dr. Josef Stockinger an.

Logo eines Rollstuhles
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Auf der Suche nach diskrimierenden Bestimmungen für Menschen mit Behinderung hat der ÖVP-Landtagsklub eine Ungereimtheit im Parkgebührengesetz entdeckt, berichtet das „Volksblatt“. Während der bundeseinheitliche Parkausweis seit zweieinhalb Jahren kein Kfz-Kennzeichen mehr enthält, verlangt das Oö. Parkgebührengesetz nach wie vor die Eintragung des Kennzeichens am Behindeten-Parkausweis.

„Für Behinderte mit neuen Ausweisen ohne Kennzeichen war es immer eine offene Frage, ob sie beim Parken in Kurzparkzonen ein Strafverfahren riskieren“, weiß Klubobmann Dr. Josef Stockinger. Auf Initiative der ÖVP wird nun in der kommenden Landtagssitzung diese Rechtsunsicherheit mit einer Anpassung beseitigt.

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