Die ESG bemüht sich ständig, auch behinderten Menschen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Der erste Schritt dazu ist die Umstellung und Erneuerung des gesamten Fuhrparks auf Niederflurfahrzeuge, die 2005 mit dem Einsatz von Niederflurstraßenbahnen abgeschlossen sein wird. Einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Mobilität, speziell für behinderte Bürger, ist eine Änderung der Beförderungsbedingungen. Mit einem Antrag der ESG an das Land Oberösterreich wurde die Aufhebung des Absatzes gefordert, der besagt, dass jeder Rollstuhl von mindestens einer erwachsenen Person begleitet werden muss.
Diesem Antrag wurde stattgegeben, das heißt: Behinderte Personen in Rollstühlen können die Fahrzeuge der ESG auch ohne Begleitung benutzen. Bei Problemen beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrpersonal gerne behilflich.