OÖ: Gesetzesentwurf behindert sexuelle Freiheit von Menschen mit Behinderung

Klagsverband und Verein Senia kritisieren Entwurf zum OÖ Prostitutionsgesetz

Symbolbild: Zwei nackte Menschen umarmen einander
Senia

In OÖ wurde nun ein Neues Prostitutionsgesetz entworfen, das sowohl vom Klagsverband als auch von Senia – Verein zur Enthinderung der Sexualität von Behinderung kritisiert wird.

„Der Begriff der Prostitution wird umgangssprachlich und in Gesetzen sehr unterschiedlich verwendet. Außerdem ist er moralisch, religiös und kulturell stark aufgeladen, sodass eine sachliche Diskussion über dieses Thema sehr schwierig ist“, heißt es in einer Stellungnahme des Klagsverbands.

Der Klagsverband regt daher an, den Begriff „Prostitution“ durch den neutralen Ausdruck „sexuelle Dienstleistungen“ zu ersetzen.

Unverständlich ist auch, dass Prostitution nicht grundsätzlich bundesweit gleich geregelt ist, sondern in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche rechtliche Verständnisweisen zur Thematik Prostitution in den verschiedenen Landesgesetzen dazu gegeben sind.

In Punkt V. des Allgemeinen Teiles des Gesetzesentwurfes von OÖ steht: „Dieses Landesgesetz hat keine unterschiedlichen Auswirkungen auf die verschiedenen Gruppen der Gesellschaft insbesondere auf Frauen und Männer“.

„Auf Menschen mit Behinderung, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, hat dieses Gesetz aber sehr wohl andere Auswirkungen als auf Menschen ohne Behinderung“, erklärt Wolfgang Glaser vom Verein Senia.

Dies deshalb, weil der Gesetzesentwurf Prostitution als „gewerbsmäßige Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die gewerbsmäßige Vornahme sexueller Handlungen einschließlich erotischer Massagen“ definiert. Demnach würde auch ein Kuschelservice oder erotische Massagen ohne Geschlechts- oder Oralverkehr unter Prostitution fallen.

„Da das OÖ Prositutionsgesetz auch erhebliche Auflagen und Verbotsbestimmungen für Prostituierte vorsieht, wird sich in der Praxis kaum jemand finden, der es in Kauf nimmt unter diesen Bedingungen sexuelle Dienste für Menschen mit Behinderung anzubieten“, meint Wolfgang Glaser.

Weiters kommt erschwerend noch hinzu, dass in den Verbotsbestimmungen des Gesetzesentwurfes in § 3 (3) festgelegt wurde, dass Prostitution in Krankenhäusern, Kuranstalten, Heil- und Pflegeanstalten nicht angebahnt oder ausgeübt werden darf. Da Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftige ältere Menschen, die in Einrichtungen leben oder länger in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten untergebracht sind, meist nicht die Möglichkeit haben, ein barrierefreies auswärtiges Bordell aufzusuchen, wären auch hier Menschen mit Behinderung durch die Bestimmungen in diesem Gesetzesentwurf erheblich in ihrem Recht auf Sexualität behindert und diskriminiert.

Der Verein Senia und der Klagsverband fordern daher, dass dieser Gesetzesentwurf entsprechend überarbeitet wird, damit dadurch weder jene, die sexuelle Dienste anbieten, noch jene, die sexuelle Dienste in Anspruch nehmen, durch das OÖ Prostitutionsgesetz diskriminert werden. Sexualität ist ein Menschenrecht und darf auch Menschen mit Behinderung nicht vorenthalten bleiben!

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11 Kommentare

  • Tausend Dank, daß (dass) ihr euch für sexuelle Erfüllung Behinderter einsetzt. Mit meinen 60 Jahren weiß ich doch nicht, in welchem Zustand ich in 10 Jahren sein werde.

    Man fühlt sich, wie im Mittelalter stecken geblieben, wenn man sieht, wie sexualfeindlich öffentliches Denken noch 2010 sen kann.

    Ich möchte mich im Netz schriftstellerisch für die sexuelle Freiheit des aufgeklärten Menschen einsetzen und bitte um jede tatkräftige Unterstützung, vor allem auch unserer Frauen.

    Lassen wir uns nicht das Schönste und Edelste rauben, das es für den Menschen gibt, liebevolle Berührungen in allen ihren reichen Ausformungen.
    Jene Zeitgenossen, die beglückendes Zusammensein für sich selbst ablehnen, haben ihre Freiheit, dies zu tun, aber keinerlei Recht, ihre persönlichen Vorlieben und Meinungen Anderen aufzuzwingen – schon gar nicht mittels des Sterafgesetzes!

    Bitte weitersagen. Sexuelle Freude bringt Glück und Gesundheit für uns alle!


  • völliger schwachsinn, was ihr da verzapfts.
    1. prostitution ist ein weltweit anerkannter begriff und kommt aus dem Lateinischen (pro-stituere). eine änderung des begriffes bringt in ihrer auswirkung gar nichts. ihr wollt mit diesem wortspiel wohl nur eine verniedlichung eines jobs herbeiführen, der aus sicht der betroffenen frau einer der härtesten der welt ist.
    2. dass so ein gewerbe gewissen kontrollen zu unterwerfen ist, versteht sich von selbst (regelmäßige Untersuchung –> Geschlechtskrankheiten, TBC, Hepatitis, AIDS, …; sanitäre einrichtungen, kontrolle des betreibers selbst –> erfüllung seiner pflichten, zuverlässigkeit! und, und, und…)
    3. ein wahnsinn, einfach die vorstellung, dass in krankenhäusern, pflegeheimen, altenheimen, etc., prostituierte herum laufen, sich womöglich sogar noch in entsprechender kleidung hinstellen und anbahnen. mehr möchte ich darüber auch gar nicht an worten verlieren. so ein schwachsinn!

    würden eure vorstellungen umgesetzt, so würde sich alles in der illegalität und anonymität abspielen, wo aber kein schutz der sexarbeiterinnen gewährleistet ist.

  • Hallo, ich kann Ronald und auch Reinhard nur beipflichten. Zumindest ist niemand von uns, die wir die Ausbildung zu Sexualbegleitern gemacht haben, dazu gezwungen worden. Im Gegenteil, wir waren alle mit Begeisterung dabei.
    Unsere Ausbildung habe ich als qualitativ sehr hochwertig empfunden und Alpha Nova legt einen hohen Qualitätsstandard an für diejenigen von uns, die in Zukunft LIBIDA-SEXUALBEGLEITUNG ® anbieten dürfen.

    Ich biete eine seriöse, wenn auch gesellschaftlich tabuisierte Dienstleistung an und ich fühle mich nicht der Prostitution nahe.
    Hoffentlich wird das Gesetz in ganz Österreich bald zu unseren Gunsten und den Gunsten unserer Klienten geändert und unsere Tätigkeit gesellschaftlich und auch politisch anerkannt.

    Herzliche Grüsse Kali http://www.sexual-assistenz.at

  • Hallo! Es ist interessant eure Stellungsnahmen zu diesem Gesetzesentwurf zu lesen. Da immer mehr geschäftstüchtige Personen unter einem Deckmäntelchen wie zum zB. Massagen eigentlich was anderes angeboten haben, darf man sich nicht wundern, dass der Gesetzgeber sich was einfallen hat lassen.

    Mich trifft das umso härter, weil ich genau zu diesem betroffenen Personenkreis der Sexualbegleitung anbietet gehöre. Aber Gott sei Dank lebe ich in der Steiermark, wo wir zur Zeit noch mit Kurt Flecker einen Soziallandesrat haben, der dieses Projekt der Alpha Nova mit der Fachstelle .hautnah. unterstützt. Die Ausbildung zur Libida-Sexualbegleitung® stützt sich auf jahrelange Beratungserfahrung und Bedarferhebung. Weiters waren behinderte Menschen in unseren Praxiseinheiten eingebunden und wir haben die persönlichen Rückmeldungen erhalten. Deshalb bin ich immer verwundert, nein eigentlich verärgert, wenn sogenannte „normale Menschen“ also Menschen die keine Einschränkung haben, sich Anmaßen über andere zu urteilen.
    Wir, die sieben tollen Frauen mit denen ich das Glück hatte diese Ausbildung zum Libida-Sexualbegleitung® zu absolvieren zu dürfen, sind sicher keine „Gutmenschen“, nur weil wir eine Dienstleistung an Personen mit Einschränkungen anbieten. Solchen Personen die körperliche Nähe, Berührungen eigentlich nur im Rahmen ihrer täglichen Hygiene erfahren.
    Aber um mit der Fachstelle .hautnah. zusammenarbeiten zu dürfen, muß man sich den hohen von dort erstellten Qualitätskriterien stellen. Und genau das ist es was wir anbieten – eine qualifizierte Dienstleistung. Das ist es was zum Beispiel in anderen Bundesländer noch fehlt, um sich sich von anderen Dienstleistungen abzugrenzen. Genaueres wird man in den nächsten Wochen bei der Fachstelle .hautnah. der alpha nova BetriebsgesmbH. abrufen können. Die offizielle Eröffnung findet am 28. April statt (http://www.alphanova.at/media/Einladung_Fachstelle_hautnah.pdf)

    Liebe Grüße! Ronald http://www.sexualbegleitung.at

  • is this a man’s world? was völlig vergessen wird: prostitution ist in sehr vielen fällen mit gewalt, unterdrückung, ausbeutung und menschenhandel fast AUSSCHLIESSLICH VON FRAUEN, fast immer aber mit finanzieller not verbunden. auf diese aspekte muss geachtet werden!

    und menschenrecht bedeutet, dass jeder das recht hat, über SEINE sexualität frei zu bestimmen und nicht aus der unterdrückung ANDERER sexuellen „vorteil“ zu erzielen. die antidiskriminierung einer person darf nicht zur ausbeutung anderer führen!

  • Ich finde es schade, dass in OÖ das Gesetz verschärft werden soll. Meiner Meinung nach geht es schon an der Realtität vorbei. Prostitution, wie sie hier dargestellt wird, bietet für gewöhnlich auch Geschlechtsverkehr an. Bei der Sexualbegleitung oder auch den Tantramassagen (die da auch mitgemeint sind) ist das für gewöhnlich nicht der Fall.
    Unter Umständen sind auch die Gründe, warum man(n) eine Sexualbegleiterin ODER eine Prostituierte aufsucht völlig verschieden. Für manche ist die Sexualbegleitung der erste Schritt zur eigenen Sexualität. Das kann für gewöhnlich eine Prostituierte nicht bieten (muss sie ja auch nicht).
    Die Einhaltung von hygienischen Grundregeln ist bei allen Formen wohl sonnenklar, ein derartig engmaschiges Kontroll- und Verpflichtungssystem halte ich aber bei der Sexualbegleitung als überdimensioniert und in einem Bereich abschreckend, in dem erst die nötige Sensibilität geschaffen werden muss.
    Auf der einen Seite höre ich im Freundeskreis, dass Sexualbegleitung viel zu „soft“ ist, dass das kaum das Geld wert sein kann, weil sie zu wenig weit geht – auf der anderen Seite wird sie im Gesetz und hier mit Prostitution verglichen und stigmatisiert …
    Übrigens: Es gibt (zum Glück) auch schon (mindestens) einen männlichen Sexualbegleiter – also ihr Frauen da draussen, braucht Euch nicht ausgeschlossen fühlen ;-). Nein, im Ernst, die Erfüllung dieses Grundbedürfnisses ist für ALLE wichtig und Hilfestellungen in diese Richtung kann ich gerade für Personengruppen, die einen erschwerten Zugang zur Materie (aus physischen und/oder psychischen Gründen) nur begrüßen.
    In der Steiermark wurde ja vor kurzem eine Ausbildung zur Sexualbegleitung abgeschlossen. Ein paar werden ihre Kenntnisse in die Praxis umsetzen, andere wieder nicht – das kann jede/r selbst entscheiden. Ich sehe da keinen Zwang, keine Ausbeutung. Bei der klassischen Prostitution mag das schon sein und ist abzulehnen – davon möchte ich aber eben die Sexualbegleitung abgegrenzt sehen.

  • Wie bereits erwähnt, ist Sexualität ist ein menschliches Urbedürfnis wie atmen. Wenn allerdings sämtliche sexuellen Dienstleistungen als Prositution verstanden werden sollen, dann muss es auch die notwendigen Rahmenbedingungen dafür geben, dass dadurch weder jene diskriminiert werden, die diese Dienstleistungen anbieten, noch jene, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ansonsten wäre dies das Ende von sexueller Freiheit. Wer keine sexuellen Dienstleistungen anbieten oder in Anspruch nehmen möchte, braucht dies ja nicht zu tun.
    Eines ist noch wichtig klarzustellen: Seriöse Sexualassistenz ist kein Verkauf von Illusion, sondern ermöglicht manchen Menschen mit Behinderung, überhaupt erst sexuelle Erfahrungen zu machen !

  • Diese Haarspalterei und Vergleiche mit einem herkömmlichen Therapeut zu ziehen, ist lächerlich.

    Grundsätzlich sollte es gar nicht nötig sein Sexuelle Bedürfnisse in einem Gesetz zu verankern – es ist ein menschliches Urbedürfnis, wie atmen. Und ich steh auch zu meiner Meinung. Ich bin für Sexuallassistenz, von mir aus sollte es viel mehr von diesen Damen und Herren geben, aber es ist und bleibt Prostitution und wie immer, wird alles gern schön gesprochen, anstatt es das zu sehen was es ist.

    Prostituierte genießen in unserer Gesellschaft ohnehin keinen all zu guten Ruf und sollte der Sexualassistent gesellschaftlich eher akzeptiert werden, weil er „guten Dienst am Behinderten“ macht?

    Diese Person bietet ebenfalls gegen Geld, sexuelle Stimulation an. In welcher Form das ist, ist unerheblich. Letztendlich ist auch nur ein Verkauf von Illusion … Und das ist etwas, dass die Prostituierte und die Sexualassistentin tun. Da kann doch was nicht stimmen, oder?

  • Hallo Alexandra! Hallo Grillparzer (ist das nicht ein sehr männlicher Name für eine Frau?)

    Wenn man jegliche Art der sexuellen Stimulation, die man gegen Geld anbietet als Prostitution bezeichnet, selbst wenn dabei kein Geschlechtsverkehr stattfindet, dann ist wohl auch auch fast jede Werbung Prostitution, dann ist wohl auch manche „normale“ Massage, die jemanden gewollt oder ungewollt stimuliert, Prostitution und womöglich ist dann sogar manche eheliche oder uneheliche Verbindung als Prostitution zu verstehen.

    Habt Ihr Euch damit auseinandergesetzt, was es heißt, als Prostitutiert/er in unserer Gesellschaft gebrandmarkt zu sein ? (Wöchentliche ärztliche Untersuchung und monatlicher Aidstest, selbst wenn man keinen Geschlechtsverkehr anbietet ?, Meldung an jede Gemeinde, in der man tätigt ist, etc. etc.).

    Ich muss hier wohl unbedingt etwas klar stellen: Sexualassistenz hat nichts mit Extrawürstl für Menschen (Männer und Frauen) mit Behinderung zu tun, sondern mit qualifzierter Dienstleistung und bedarfsgerechter Qualität! Sexualassistenz hat auch nichts mit sexueller Ausbeutung zu tun, sondern mit der Ermöglichung von Erfahrungen mit einem grundlegenden menschlichen Bedürfnis, das insbesondere für Menschen (Männer und Frauen!) mit massiver Beeinträchtigung oft nicht anders nicht zu stillen wäre.

    Sexuelle Bedürfnisse haben Männer und Frauen gleichermaßen. Dass Bordelle in erster Linie sexuelle Dienstleistungen von Frauen für Männer anbieten ist sehr schade und hat wohl sehr viel mit gesellschaftlichen Klischees und fragwürdigen gesellschaftlichen Gegebenheiten zu tun und mit der Tatsache, dass es leider in erster Linie vorwiegend weibliche Anbieterinnen sexueller Dienstleistungen gibt.

    Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) betrachtet zu Recht Sexualität als grundlegendes Menschenrecht! Mag. Wolfgang Glaser (Verein Senia)

  • Meiner Meinung nach ist jede Art von sexueller Stimulation, die man gegen Geld anbietet Prostitution. Es geht hier um Lustgewinn und um Befriedigung. Und es ist völlig gleich, ob behinderte Menschen oder Menschen ohne Behinderung diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Warum sollen da Menschen mit Behinderung wieder gesondert behandelt werden. Das ist mir schleierhaft und hat meines Erachtens nichts mit Gleichstellung zu tun, sondern wiedermal Extrawürstl für Behinderte.

    Zu Grillparzers Antwort möchte ich sagen, dass ich absolut der gleichen Meinung bin. Sexuelle Ausbeutung bleibt es, auch wenn Behinderte diese Dienstleistung in Anspruch nehmen.

  • Warum spricht man hier vom Menschen. Es simd doch immer Männer, die Bordelle aufsuchen! Mir geht es als Frau einfach auf die Nerven, dass man im männlichen Behindertenbereich so tut, als wäre das ganz was anderes. Auch hier ist es in den meisten Fällen sexuelle Ausbeutung von Frauen und ich hoffe sehr, dass die Gesetzen noch strenger werden.
    Sexualität ist kein Menschenrecht, Sexualität ist Natur und höchste Intimität des Menschen auf sie gibt es, Gott sei Dank, keinen Rechtsanspruch, für Niemanden! Durch den vermeintlichen Anspruch von Männern auf Frauen werden im Gegenteil Menschenrechte immer wieder auf das Schlimmste verletzt.