Der Standard: Kindergärten dürfen behinderte Kinder nicht mehr abweisen - allerdings fehlt Personal

Wie „Der Standard“ berichtet wird im oberösterreichischen „Kindergarten- und Hortegesetz“ festgeschrieben, dass Kinder mit Behinderungen verpflichtend integriert, das heißt in einem Kindergarten aufgenommen werden müssen. „Wird den Eltern mitgeteilt, dass eine Aufnahme ihres behinderten Kindes nicht möglich sei, so muss dies ausführlich begründet werden. Das Gesetz wird Mitte April im Landtag beschlossen. Peter Riedl, Leiter der mobilen Integrationsberatung der Caritas, ist mit diesem „ersten Schritt“ zufrieden, man stehe aber erst am Anfang. Durch die geforderte schriftliche Begründung werde es künftig schwieriger, die Aufnahme eines behinderten Kindes abzulehnen. Erst vor wenigen Tagen hat bei einer Caritas-Enquete die Mutter eines betroffenen Kindes ihre Odyssee durch mehrere Kindergärten geschildert, in denen sie abgewiesen worden sei.“, so im „Der Standard“ weiters zu lesen.