ORF: Das bisherige oberösterreichische Behindertengesetz wird vermutlich im nächsten Jahr durch ein neues Gesetzt abgelöst. Schon der Name "Chancengleichheitsgesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen" verrät seine Ziele.
Der ORF berichtet: „Bereits die Entstehung des Gesetzesentwurfs zeigt eine neue Herangehensweise an das Thema Menschen mit Behinderungen. Bisher war es bei allen Gesetzen üblich, dass die Betroffenen den Entwurf zur Stellungnahme bekommen haben, und dann ihre speziellen Anliegen vorbringen konnten. In diesem Fall jedoch haben Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Beamten, Juristen, Vertretern von Sozialeinrichtungen und Politikern am Gesetzesentwurf mitgewirkt.“
Der ORF informiert, dass ein wesentlicher Eckpunkt des Gesetzes ist, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf ein Mindesteinkommen haben sollen, dieses orientiert sich am sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz und soll etwa 600 Euro monatlich betragen.