Kürzlich wurde die OÖ. Landesverfassung geändert. Der Artikel 9 Abs. 4 des OÖ. L-VG (LGBl. Nr. 6/2001) lautet nun wie folgt:
„Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Menschen im Sinn der Grundrechte, insbesondere zum Verbot jeglicher Diskriminierung im Sinn der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies beinhaltet auch die Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache. Bestehende Ungleichbehandlungen und Ungleichheiten sind zu beseitigen. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichbehandlung und Gleichstellung sind zulässig und zu setzen.“