Opposition urgiert Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

Sozialausschuss des Parlaments am 7. Mai 2020: Befasst hat sich der Ausschuss mit einer Reihe von Oppositionsanliegen, die jedoch vertagt wurden. Unter anderem standen dabei die Ausweitung der Freistellungsregelung für Beschäftigte mit schweren Vorerkrankungen, Sonderunterstützungen für sozial schwache Familien, die sogenannte "Hacklerregelung Neu" und ein Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten zur Diskussion.

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Schließlich schickte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ (381/A(E)), der auf einen verpflichtenden Mindestlohn und damit verbunden eine volle Sozialversicherungspflicht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten abzielt, in die Warteschleife.

Neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sollen die Betroffenen demnach auch der Pensionsversicherung unterliegen. Derzeit erhielten viele Betroffene lediglich ein Taschengeld und seien damit auf Eltern oder andere Personen angewiesen, kritisiert FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ).

Bedrana Ribo (Grüne) zeigte ich über den Antrag der FPÖ irritiert, nachdem der Nationalrat im Februar bereits einstimmig eine Entschließung zu dieser Frage gefasst habe. Sie hält die Initiative in diesem Sinn für überflüssig.

„Lohn statt Taschengeld“ stehe auch im Regierungsprogramm, ergänzte Norbert Sieber (ÖVP). Das Thema gehöre aber intensiv diskutiert, um „einen Schuss ins Knie“ zu verhindern.

Verena Nußbaum (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) drängten demgegenüber auf eine rasche Umsetzung des Anliegens. Es gehe darum, die Eigenständigkeit und Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderung zu fördern, sagte Nußbaum, die zudem auf die Bedeutung von Barrierefreiheit verwies.

Sozialminister Anschober informierte die Abgeordneten darüber, dass es am 12. März einen Runden Tisch zu dieser Frage gegeben habe. Der Schritt wäre wichtig, sagte er, allerdings handle es sich um ein vielschichtiges Thema, zumal die Werkstätten in die Kompetenz der Länder fielen und auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen betroffen seien. Vereinbart wurde, dass die Lebenshilfe eine Umsetzungsstudie in Auftrag gibt, diese soll Mitte des Jahres vorliegen. Auf Basis dieser Studie will Anschober dann weitere Gespräche führen.

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